Eine kritische Betrachtung des Goldstone-Berichts
12. November 2009 at 20:39 | In Nahost-Konflikt, UNO | 1 CommentTags: Menschenrechtsrat, Richard Goldstone
Yaacov Lozowick, 11. November 2009
Wie regelmäßige Leser meines Blogs [also Yaacov Lozowick’s Ruminations] werden mitbekommen haben, dass ich den Goldstone-Bericht gelesen habe – in meiner Freizeit, Wochen lang.
Er ist ein faszinierendes Dokument. Nicht wegen dem, was er über die Operation im Gazastreifen im Januar 2009 sagt, seinem vermeintlichen Thema. Wenn Sie darüber etwas wissen wollen, müssen Sie an anderer Stelle suchen, denn der Bericht ist von einer intellektuellen und methodologischen Gestalt, die schlicht verächtlich ist – und ich bin mir bewusst, dass dies ein sehr derbes Wort ist. Er ist wegen des weit offenen Fensters faszinieren, das in die Köpfe einer gewissen Art von Person geöffnet wird, die im frühen 21. Jahrhundert immer üblicher wird. Intelligente und gebildete Menschen, die enthusiastische empirische und rationale Ermittlungsverfahren wegwerfen, die mit den Anstrengungen von Jahrhunderten erreicht wurden, um in einem wahnsinnigen Rennen ihre Weltsicht zu oktroyieren; zu dieser Sicht der Welt gehört die Untergrabung der Demokratie, wenn die Demokraten nicht so denken, wie diese Leute meinen, dass sie denken müssten.
Als solcher warnt der Bericht uns alle, die die ungewissen Freiheiten der Aufklärung als beste Gesellschaftsform ansehen, die die Menschheit erdacht hat.
Meine Antwort, 5.600 Warte lang, kann man in Form eines Google-Dokuments hier finden, als PDF-Dokument hier. Ein kleiner Ausschnitt:
Noch rätselhafter als die Bereitschaft der Ermittler israelische Handlungsmotive zu erfinden, was wenigstens nicht geleugnet wird, ist ihre Ablehnung Beweise für die Taten und Absichten der Verteidiger zu finden. Sie unternahmen klägliche Befragungen zu den Kämpfern derer, die sie „die Behörden im Gazastreifen“ nennen, bekamen von denen einen Korb mit der sonderbaren Antwort, dass diese Behörden kein Wissen darüber hätten, was die Kämpfer auf der eigenen Seite getan haben könnten – und das war alles. In Dutzenden in ihrem Bericht beschriebenen Fällen ist jedoch Antwort auf eine Frage geboten: Wenn die IDF in diese Richtung schoss, was haben die Hamas-Kommandeure über ihre Streitkräfte zu sagen? Hatten sie das Gebäude mit Sprengsätzen versehen? Schossen sie von dort aus? Hatten sie in diesem Feld Minen gelegt? Versammelten sie sich in dieser Moschee und wenn ja, aus welchem Grund? War diese Farm als Verteidigungslinie vorgesehen oder dieser Zoo als Falle für vorrückende IDF-Truppen? In vielen Fällen fragten die Ermittler die örtlichen Zivilisten, aber sie fragten nie die Kämpfer oder ihre Führer.
So bizarr das klingen mag – und es ist wirklich bizarr: Die Ermittler kamen dorthin, wo der Krieg stattgefunden hatte und versuchten die Ereignisse zusammenzustückeln, ohne mit einer der Krieg führenden Seiten zu reden. Sie fragten die Israelis und die lehnten es ab zu reden. [heplev: Aber sie lieferten trotzdem Material – das ignoriert wurde.] Sie fragten die Hamas nicht, also brauchte die Hamas nie Gespräche abzulehnen. Und doch hatten diese Ermittler die Arroganz zu erzählen, was geschehen war.
Nachdem ich ihn gelesen und darüber geschrieben habe, habe ich jetzt die fest Absicht den Goldstone-Bericht hinter mir zu lassen. Es reicht.
Anmerkung d.Ü.: Ob ich genauso weit bin, weiß ich noch nicht. Aber es gibt so viel Irrsinn, über den es sich zu berichten lohnt, dass ich mich da vielleicht anschließe.
Goldstone – die Leugnung von Fakten ist Methode
7. November 2009 at 11:24 | In Nahost-Konflikt, UNO | 2 CommentsTags: Gaza-Krieg, Menschenrechtsrat, Richard Goldstone
Moshe Halbertal schreibt in The New Republic unter anderem:
Seit den frühen 1990-er Jahren hat sich die Art des militärischen Konflikts, dem sich Israel gegenüber sieht, dramatisch verändert. Was hauptsächlich als Aufeinandertreffen von Staaten und Armeen war, hat sich einen Aufeinandertreffen eines Staates mit paramilitärischen Terror-Organisationen verändert, der Hamas im Süden und der Hisbollah im Norden. Diese neue Form des Kampfes wird jetzt „asymmetrische Kriegsführung“ genannt. Definiert wird sie durch den Versuch seitens dieser Gruppen, zwei grundlegende Einrichtungen des Krieges zu tilgen: Die Front und die Uniform. Die Militanten der Hamas kämpfen ohne militärische Uniform, in gewöhnlicher und nicht unterscheidbarer ziviler Kleidung, suchen Schutz in ihrer eigenen Zivilbevölkerung; und sie greifen israelische Zivilisten an, wo immer die sind, absichtlich und willkürlich. Währen der Operation im Gazastreifen z.B. trugen einige Hamas-Militante, die sich unter die Zivilbevölkerung gemischt hatten, keine Waffen, wenn sie von einer Position zu einer anderen wechselten. Waffen und Munition waren für sie in verschiedenen Häusern bereitgestellt und gelagert worden.
Der Goldstone-Bericht geht diese irritierende Frage an, indem er eine recht seltsame Formulierung benutzt: „Während von der Mission betrachtete Berichte glaubwürdig anzeigen, dass Mitglieder der palästinensischen Bewaffneten Gruppen nicht immer in einer Art und Weise gekleidet waren, die sie von den Zivilisten unterschieden, fand die Mission keine Belege dafür, dass palästinensisch Kombattanten sich mit der Absicht unter die Zivilbevölkerung mischten, um sich vor Angriffen zu schützen.“ Der Leser eines solchen Satzes könnte sich wundern, was sein Autor meint. Trugen die Militanten der Hamas ihre Uniformen nicht, weil die dummerweise gerade in der Wäsche waren? Welche anderen Gründe könnten sie dafür gehabt haben, zivile Kleidung zu tragen, als nicht den, sich gewollt zwischen den Zivilisten zu schützen?
Was die neue „Front“ in asymmetrischer Kriegsführung angeht, so lesen wir in einem anderen Absatz, der typisch für den insgesamt einseitigen Ton des Berichts ist: „Auf Grundlage der von ihr gesammelten Informationen befindet die Mission, dass es Hinweise dafür gibt, dass bewaffnete palästinensische Gruppen Raketen aus Wohngebieten abschossen. Die Mission ist nicht in der Lage gewesen, direkte Beweise dafür zu erhalten, dass dies in der besonderen Absicht geschah, diejenigen, die die Raketen abschossen, vor Gegenschlägen der bewaffneten israelischen Kräfte zu schützen.“ Welchen Grund könnte es möglicherweise sonst dafür geben Raketen aus Wohngebieten zu verschießen, wenn nicht den, sich vor Gegenangriffen zu schützen? Und wie sieht die moralische Unterscheidung aus, die hier vermeintlich eingeführt wird?
Indem sie sich als Zivilisten tarnen und ohne Uniform zu tragen sowie ohne Front Zivilisten angreifen, versuchen diese paramilitärischen Terror-Organisationen nicht weniger als die Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten auf beiden Seiten des Kampfes aufzulösen. Selbstmord-Bomber sprengen sich in Bussen und Restaurants in Tel Aviv, Jerusalem, Haifa, Dimona, Eilat und an vielen anderen Orten selbst. Qassam-Raketen und Katjuschas wurden wahllos auf verschiedene zivile israelische Zentren geschossen, so weit es ihre Reichweite erlaubte. So hatte der Krieg keinen definierten Ort und wurde von nicht identifizierten Mördern geführt. Gerechtfertigterweise fühlte sich das wie eine grundlegende Veränderung der Art der Kriegsführung an. Das Ziel dieser bedeutsamen Veränderung war es einen Krieg aller gegen alle und überall zu machen. Er zielte darauf ab die israelische Bevölkerung von einer gesunden Angst, die mit einem bestimmten Ort – einer Grenze, einer Sicherheitszone – verbunden war, in eine allgemeine Panik zu versetzen, die keinen festen Ort hat. Jeder wird jetzt überall als gefährlich betrachtet. Das ist nicht Paranoia. Es hat seine Grundlage in einer neuen Wirklichkeit und ist das Ergebnis eines neuen strategischen Paradigmas.
Wir finden hier das, was Beer7 die „Beweisführung a la UN“ genannt hat. Man kann sich auch eine Art Gerichtsprozess vorstellen, bei dem nur eine Aussage gehört wird, die der Verbrecherbande. Die sagen natürlich, sie hätten nichts Schlimmes getan und das Verbrechen erst recht nicht. Ein oder zwei Zeugen dürfen dem Richter auf dem Flur vor dem Verhandlungssaal etwas erzählen. Der Richter fällt sein Urteil dann, indem er ausschließlich die Aussagen der Verbrecherbande nimmt und die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft sowie die Aussagen vom Flur ignoriert. Wobei von vorneherein die Staatsanwaltschaft auf der Anklagebank saß und nicht die Verbrechertruppe.
Die von Moshe Halbertal beschriebenen „Schlussfolgerungen“ des Goldstone-Berichts zeigen auf, wie obszön weit entfernt die Goldstone-Kommission von einer neutralen, unparteiischen Ermittlung ist. Während die Terroristen einen neuen Krieg führen, soll Israel sich an Regeln halten, die für eine völlig andere Kriegsführung gelten. Statt das und Israels Bemühungen sich der Lage anzupassen und die Zivilbevölkerung möglichst zu schützen anzuerkennen, wird geleugnet, was seitens der Terroristen tatsächlich geschieht.
Als was kann man dieses Verhalten bezeichnen? Verleumdung scheint mir da sogar noch unzureichend. Es handelt sich um den bewussten Versuch einen Staat und ein Volk als schlimmste Verbrecher der Weltgeschichte zu diffamieren, die nicht nur um ihr blankes Überleben kämpfen, sondern dabei alles Menschen mögliche unternehmen, um der feindlichen (!) Bevölkerung die geringstmöglichen Verluste beizubringen und das unter Inkaufnahme höherer eigener Verluste – etwas, auf das kein anderes Militär der Welt derart intensiv tut, von den Terroristen ganz zu schweigen.
Der Bericht ist eine moralische Perversion. Und es ist kein Wunder, dass er von allen Tyrannen und Völkermördern begeistert unterstützt wird.
Noch ’ne Dosis Goldstone
8. Oktober 2009 at 19:57 | In UNO | Leave a CommentTags: Gazakrieg, Menschenrechtsrat, Richard Goldstone
In einem Interview mit dem Forward hat Richald Goldstone ein paar wunderbare Aussagen getätigt:
„Wir haben keine Untersuchung durchgeführt, sondern eine Faktenfeststellung.“
„Wir mussten unser Bestes mit dem Material geben, das uns zur Verfügung stand. Wenn wir uns hier vor einem Gericht befänden, gäbe es nichts, das bewiesen wäre.“
Goldstone betonte, dass seine Schlussfolgerung, dass Kriegsverbrechen begangen wurden, immer als unter Vorbehalt intendiert war.
Was im Artikel des Forward so bewertet wurde:
Dennoch ist der Bericht selbst vollgestopft mit kühnen und deklarativen rechtlichen Schlussfolgerungen, die dem Anschein nach mit den vorsichtigen und unter Vorbehalt stehenden Erklärungen seines Schreibers in Konflikt stehen. Der Bericht bezieht sich wiederholt, ohne Einschränkung auf bestimmte Verletzungen der Vierten Genfer Konvention und anderer Verstöße gegen das internationale Recht, die von Israel begangen wurden. Unter Zitierung einzelner Fälle legt der Bericht eindeutig fest, dass Israel „das Verbot unter dem gebräuchlichen internationalen Recht“ auf Zivilisten zu schießen verletzte. Diese Verletzungen, gibt er an, „stellen eine schweren Bruch“ der Konvention dar.
Es ist diese Eile zu einem Urteil zu kommen, auf Grundlage dessen, was Kritiker als nicht substanziierte Vorwürfe ansehen, die diejenigen empört hat, die sich eingehend mit den Einzelheiten befasst haben.
Wozu Elder of Ziyon feststellt:
Wenn er mit einer jüdischen Zeitung spricht, dann behauptet Goldstone, der Bericht habe keinerlei rechtliche Gültigkeit. Der Bericht selbst aber enthält viele Abschnitte, die mit „Legal Findings“ (Rechtliche Befunde) überschrieben sind und die pauschale Äußerungen wie diese enthalten.
810: In der Bewertung der oben angeführten Vorfälle befand die Mission in jedem einzelnen Fall, dass die bewaffneten israelischen Kräfte direkte Angriffe gegen Zivilisten ausführten. Die einzige Ausnahme ist die Beschießung des Hauses der Familie Abu Halima, zu der die Mission keine ausreichenden Informationen über die militärische Situation hat, die zur gegebenen Zeit herrschte, um eine Schlussfolgerung ziehen zu können.
Elder of Ziyon hat darüber hinaus nicht eine Stelle im gesamten Bericht finden können, die sagt, diese „juristischen Feststellungen“ seien nicht als juristische Feststellungen gemeint oder zu interpretieren.
Was die Behauptung angeht, es habe sich nur um eine Faktenfindungs-Mission gehandelt und nicht um eine Untersuchung, so kann man in dem Bericht ebenfalls den Beweis des Gegenteils finden:
21: Die Mission unternahm Besuche vor Ort, einschließlich Untersuchungen der Orte der Vorfälle im Gazstreifen…
36: Auf Grundlage der eigenen Untersuchungen und der Äußerungen von UNO-Vertretern, schließt die Mission aus, dass bewaffnete palästinensische Gruppen, die sich an Kampfhandlungen von UNO-Einrichtungen aus beteiligten, die während der Militäroperationen als Schutzräume genutzt wurden.
48: Auf Grundlage eigener Untersuchungen von Vorfällen, zu denen der Gebrauch bestimmter Waffen wie weißem Phosphor und Flechette-Flugkörpern gehörte, befindet die Mission, auch wenn sie anerkennt, dass weißer Phosphor zur Zeit unter internationalem Recht nicht verboten ist, dass die israelischen bewaffneten Kräfte systematisch rücksichtslos darin waren, seinen Gebrauch in bebauten Gebieten beschlossen.
Und obwohl die Mission offiziell „Faktenfindung“ genannt wurde, fordert das Mandat selbst eine Untersuchung:
131: Am 30. April 2009 richtete der Präsident des Menschenrechtsrats die UNO-Faktenfindungsmission zum Gaza-Konflikt mit dem Mandat alle Verletzungen des internationalen Menschenrechts und internationalen humanitären Rechts zu untersuchen, die zu jeder Zeit im Zusammenhang mit den Militäroperationen begangen wurden, die im Gazastreifen in der Zeit vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 durchgeführt wurden, ob vor, während oder nach diesen.
Wie glaubwürdig ist also Goldstone mit seinen Angaben gegenüber dem Vorwort? Elder of Ziyon:
Ein Rechtsgelehrter muss an die exakte Bedeutung seiner Worte gewöhnt sein. Der Bericht und das Mandat beziehen sich auf die Mission oft ausdrücklich als „Untersuchung“. Wochen nach der Veröffentlichung zu sagen, dass er das nicht sei, ist bedeutungslos und mehr als ein wenig irreführend.
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht die zurückhaltende Ausdrucksweise von Elder of Ziyon auf den Punkt zu bringen: Goldstone hat in diesem Interview schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Er versucht die Leser zu täuschen. Ich würde sagen, das kommt versuchtem Betrug zumindest nahe.
Goldstone ignoriert und heuchelt weiter
7. Oktober 2009 at 21:52 | In Geistesgrößen, UNO, die Welt+Nahost | 1 CommentTags: Richard Goldstone
Richard Goldstone wurde im Magazin Tikkun interviewt:
F: Was sind im Einzelnen die Schritte, die Israel hätte unternehmen sollen, um den Beschuss des südlichen Israel zu stoppen, bevor es den Gazastreifen angriff?
RG: Nun, es hätte stärkeren Druck mit diplomatischen Mitteln nutzen können. Es hätte den Sicherheitsrat zu diesem Zweck nutzen können. Israel hätte den Sicherheitsrat informieren und sagen können: „Wenn ihr das nicht stoppt, wenn ihr nichts tut, um es zu stoppen, werden wir schließlich auf militärische Mittel zurückgreifen müssen.“ Aber in unserem Bericht haben wir Israels Recht militärische Gewalt zu nutzen nicht in Frage gestellt.
F: Glauben Sie, dass Israel damit Erfolg gehabt hätte, die Bombardierung von Sderot zu beenden, hätte es sich an den Sicherheitsrat gewandt?
RG: Nun, das weiß ich nicht. Hätte es nicht funktioniert, dann habe ich keine Zweifel, dass Israel dazu berechtigt wäre hart zu handeln, um dem Raketen- und Mörserbeschuss ein Ende zu setzen und es hat die Pflicht seine Bevölkerung zu beschützen.
Militärische Gewalt sollte die allerletzte Zuflucht sein. Ich denke, es ist hier vertretbar, dass andere diplomatische Mittel Erfolg gehabt hätten. Hätten sie nicht funktioniert, dann ist die letzte Zuflucht die der Gewalt und dann die Frage, ob es militärische oder Polizeigewalt sein sollte, für die Israel das Recht gehabt hätte aktive Schritte zu unternehmen.
Wir sehen: Erstens hat Goldstone weiter ignoriert, dass Israel weit über 200 Eingaben bei der UNO getätigt hatte. Das hatte Null Folgen. Die UNO reagierte nicht, die Hamas ließ sich davon nicht stören.
Aber zweitens macht Goldstone gleich deutlich, dass Israels militärisches Vorgehen auch bei diesem Misserfolg von ihm nicht als wirklich gerechtfertigt angesehen wird, denn er schwätzt dann noch von „anderen diplomatische Mitteln“, die angeblich Erfolg gehabt haben würden. Und sowie er Israel noch einmal ein Eingreifen zugesteht, will er das sofort wieder relativieren: militärische Gewalt, Polizeigewalt. Als wären die Qassam- und Grad-Schützen einfache Kriminelle!
Darüber hinaus schreibt er Israel vor, wie es hätte militärisch vorgehen müssen, wenn es denn dazu überhaupt hätte kommen müssen (musste es laut Goldstone ja nicht):
F: Als also einmal die Entscheidung zum Angriff fiel, wird die Frage aufgeworfen: Gibt es irgendeinen Weg einen Krieg gegen Terroristen zu kämpfen, der nicht Tod und Opfer unter Zivilisten zur Folge gehabt hätte, wenn man annimmt, dass städtische Terroristen sich inmitten der Bevölkerung aufhalten?
RG: Wissen Sie, es hätten Kommando-Aktionen unternommen werden können.
„Kommando-Aktionen“ sind militärische Stoßtrupp-Unternehmungen von Spezialeinheiten, die also in die Städte des Gazastreifens eindringen sollen, ohne dass Zivilisten geschädigt werden – und mit auch nur minimaler Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang? Ähnliche Aktionen sind in Judäa und Samaria möglich, weil es dort eine eigene Infrastruktur hat. Im Gazastreifen gibt es eine solche seit 2005 nicht mehr. Und wie „Kommando-Unternehmen“ unter diesen Umständen ablaufen, haben wir in Jenin gesehen – mit allen negativen Folgen vom Völkermord-Vorwurf bis zu der Erklärung, dass das unverhältnismäßiges Vorgehen sei.
Genauso wird es im Fall von Goldstones „Kommando-Aktionen“ auch sein. Und Goldstone wird wieder vorne dabei sein und Israel vorwerfen, es habe diplomatisch nichts unternommen. Was dann genauso wahr sein wird, wie seine heutige Behauptung, Israel habe sich nicht an den Sicherheitsrat gewandt oder genug diplomatische Mittel genutzt. Die Heuchelei und Ignoranz der Goldstones dieser Welt sorgen dafür, dass Israel weiter „kritisiert“ wird, egal, wie zurückhaltend es reagiert. Solche Leute kann der jüdische Staat nur durch eines zufriedenstellen: Indem es sich von den Terroristen vernichten lässt.
(h/t: Elder of Ziyon)
Als Goldstone eine fiktive Person (und einen Toten) anklagte
6. Oktober 2009 at 19:57 | In UNO | 1 CommentTags: Richard Goldstone
Nissan Ratzlav-Katz, Arutz-7, 29. September 2009
Richter Richard Goldstone, dessen jüngste Untersuchung für den UN-Menschenrechtsrat vorgibt Beweise für israelische Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefunden zu haben, klagte auch einmal einen fiktiven Serben und einen toten Mann wegen Kriegsverbrechen an. Wie im Gazastreifen gründeten sich diese Anklagen ebenfalls auf angebliche „Augenzeugen-Berichte“.
Goldstone führte das Büro des Anklägers des internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), eingerichtet von den Vereinten Nationen im Jahr 1993. 1995, nach einem Jahr als ICTY-Chefankläger, legte Goldstone die Anklage mehrerer Serben wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Wie die Wochenend-Ausgabe der hebräischsprachigen Zeitung Makor Rishon ans Licht brachte, gehörte zu diesen Angeklagten ein Mann, der als „Gruban“ identifiziert wurde.
Gruban, der später vollständiger als Gruban aus Bijelo Polje identifiziert wurde, warf man vor, in dem, was man praktisch als serbische Konzentrationslager identifiziert hatte, muslimische Gefangene bösartig angegriffen zu haben. Seinen Verbrechen wurden durch eine anonyme Person, die nur als „Zeugin F“ identifiziert wurde, Gewicht verliehen, die behauptete unter dem notorischen Kriegsverbrecher gelitten zu haben.
Makor Rishon beschreibt da so: „Innerhalb nur weniger Monate wurde die schwarze Silhouette von ‚Gruban‘ auf Plakaten als meist gesuchter Kriegsverbrechern Bosniens überall aufgehängt.“ Zu dieser Zeit, vermerkt Makor Rishon, veröffentlichte die amerikanische Zeitung The Boston Globe einen Artikel, in dem die Frage aufgeworfen wurde, warum das Plakat von „Gruban“ die Aussage trug, dass der Name seines Vaters, sein Wohnort und Alter allesamt als „unbekannt“ aufgeführt wurden.
Das Problem für die NATO-Streitkräfte bei der Verfolgung des Serienvergewaltigers bestand darin, dass Gruban aus Bijelo Polje, auch bekannt als Gruban Malic, eine fiktive Person aus „Der Held auf einem Esel“ war, einem berühmten serbischen Roman von Miodrag Bulatovic über den Zweiten Weltkrieg.
Die Gruban-Fälschung war das Ergebnis eines Gesprächs in einem bosnischen Café, das zwischen dem jugoslawischen Kriegskorrespondenten Nebojsa Jevric und einem amerikanischen Journalisten stattfand. Dieser wollte verzweifelt einen „echten Kriegsverbrecher“ sehen, berichtet Makor Rishon. Jevric benannte „Gruban Malic“ namentlich als den „schlimmsten Kriegsverbrecher“ des serbischen Volkes, der die meisten Vergewaltigungen begangen habe.
Nachdem die Anklage des „Gruban“ bekannt wurde, schlug Jevric Kapital aus der irritierten Faszination seiner Landsleute mit Goldstones „Ermittlung“ und schrieb ein Buch, Der Held auf einem Esel geht nach Den Haag. In dem Buch beschrieb er ausführlich, wie seine Bemerkung gegenüber einem amerikanischen Reporter Eigenleben entwickelte.
Noch nachdem die wahre Identität des „Kriegsverbrechers“ bekannt war, wurden 1998 die Vorwürfe gegen „Gruban Malic“ offiziell wegen Mangels an Beweisen von Goldstones Nachfolger fallen gelassen. Dreizehn andere Serben aus Fleisch und Blut wurden mit „Gruban“ von derselben ICTY-Anklageliste gestrichen – einschließlich eines Mannes, den Goldstone anklagte, mehrere Jahre nachdem der bereits gestorben war.
Goldstone und seine „Fakten“
29. September 2009 at 19:49 | In Geistesgrößen, UNO | 1 CommentTags: Menschenrechtsrat, Richard Goldstone
Heute hat Richard Goldstone seinen Bericht offiziell vorgestellt, der schon eine Weile im Internet verfügbar ist. Unsere Qualitätsmedien geben natürlich nur die offiziellen Daten weiter: „Beide“ Seiten haben Kriegsverbrechen begangen. Israel hoffe auf ein Veto der USA im Sicherheitsrat, um nicht vor den Internationalen Kriminalgerichtshof zu müssen. Abgesehen von der Erwähnung der Raketen gegen Israel wird nichts über die Terroristen gesagt.
Die „Fakten“ Goldstones passten schon lange nicht zur Realität. Bei UN Watch findet sich ein Interview, zu dem es vieles zu sagen gäbe. Aber es gibt dort einen wenig beachteten Teil, zu dem Yaacov Lozowick etwas zu sagen hat, das über den Charakter und die Herangehensweise des Richters an seine Aufgabe aussagt:
Interviewer: Vielleicht ist dies einer der Gründe, dass die israelische Regierung sich entschied nicht mit Ihrer Kommission nicht kooperierte. Ich meine: Die Kommission, Ihre Kommission, Herr Goldstone, wurde erst nach der militärischen Operation geschaffen, die eine Vergeltungsmaßnahme nach sieben oder acht Jahren palästinensischen Beschusses unschuldiger Zivilisten in Israel war.
Goldstone: Ich verstehe das und ich bin sicher, dass das einer der Gründe für die fehlende Kooperation ist. Aber wissen Sie, gleichzeitig glaube ich nicht, dass das ein Problem war, die Beschießung. Ich glaube nicht, dass das wirklich von der israelischen Regierung vor den Sicherheitsrat gebracht wurde. Ich mag falsch liegen, aber das ist mein Eindruck.
Oh oh. Hier ist eine Liste an Schreiben, die Israel der UNO schickte, in denen es sich über die Raketen aus dem Gazastreifen beklagte – die Beschwerden, von denen Goldstone glaubt, es habe sie nie gegeben. (Sie sind einem Bericht entnommen, über den Lozowick bereits schrieb.) Es handelt sich um Briefe vom
3. Oktober 2000 (U.N. Doc. S/2000/937 • A/55/441),
7. Oktober 2000 (U.N. Doc. S/2000/970 • A/55/460),
11. Oktober 2000 (U.N. Doc. S/2000/980 • A/55/470),
12. Oktober 2000 (U.N. Doc. S/2000/985),
20. Oktober 2000 (U.N. Doc. S/2000/1007 • A/55/508),
2. November 2000 (U.N. Doc. S/2000/1065 • A/55/540),
20. November 2000 (U.N. Doc. S/2000/1108 • A/55/634),
22. November 2000 (U.N. Doc. S/2000/1114 • A/55/641),
29. Dezember 2000 (U.N. Doc. S/2000/1252 • A/55/719),
1. Januar 2001 (U.N. Doc. S/2001/1198 • A/56/706),
2. Januar 2001 (U.N. Doc. S/2001/2 • A/55/725),
23. Januar 2001 (U.N. Doc. S/2001/71 • A/55/742),
25. Januar 2001 (U.N. Doc. S/2001/81 • A/55/748),
2. Februar 2001 (U.N. Doc. S/2001/103 • A/55/762),
9. Februar 2001 (U.N. Doc. S/2001/125 • A/55/777),
13. Februar 2001 (U.N. Doc. S/2001/132 • A/55/781),
14. Februar 2001 (U.N. Doc. S/2001/137 • A/55/787),
2. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/187 • A/55/819),
6. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/193 • A/55/821),
7. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/197 • A/55/823),
14. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/24 • A/55/730),
19. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/244 • A/55/842),
26. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/278 • A/55/858),
27. März 2001(U.N. Doc. S/2001/280 • A/55/860),
29. März 2001 (U.N. Doc. S/2001/291 • A/55/863),
16. April 2001 (U.N. Doc. S/2001/364 • A/55/901),
23. April 2001 (U.N. Doc. S/2001/396 • A/55/910),
1. Mai 2001 (U.N. Doc. S/2001/435 • A/55/924),
9. Mai 2001 (U.N. Doc. S/2001/459 • A/56/69),
11. Mai 2001 (U.N. Doc. S/2001/473 • A/56/72),
18. Mai 2001 (U.N. Doc. S/2001/506 • A/56/78),
25. Mai 2001 (U.N. Doc. S/2001/524 • A/56/80),
30. Mai 2001 (U.N. Doc. S/2001/540 • A/56/81),
4. Juni 2001 (U.N. Doc. S/2001/555 • A/56/85),
11. Juni 2001 (U.N. Doc. S/2001/580 • A/56/91),
13. Juni 2001 (U.N. Doc. S/2001/585 • A/56/92),
18. Juni 2001 (U.N. Doc. S/2001/604 • A/56/97),
19. Juni 2001 (U.N. Doc. S/2001/611 • A/56/98),
21. Juni 2001 (U.N. Doc. S/2001/619 • A/56/119),
2. Juli 2001 (U.N. Doc. S/2001/656 • A/56/131),
3. Juli 2001 (U.N. Doc. S/2001/662 • A/56/138),
13. Juli 2001 (U.N. Doc. S/2001/696 • A/56/184),
17. Juli 2001 (U.N. Doc. S/2001/706 • A/56/201),
26. Juli 2001 (U.N. Doc. S/2001/737 • A/56/223),
27. Juli 2001 (U.N. Doc. S/2001/743 • A/56/225),
6. August 2001 (U.N. Doc. S/2001/768 • A/56/272),
7. August 2001(U.N. Doc. S/2001/770 • A/56/275),
9. August 2001 (U.N. Doc. S/2001/775 • A/56/280),
10. August 2001 (U.N. Doc. S/2001/780 • A/56/286),
14. August 2001 (U.N. Doc. S/2001/787 • A/56/294),
28. August 2001 (U.N. Doc. S/2001/825 • A/56/324),
30. August 2001 (U.N. Doc. S/2001/834 • A/56/325),
5 September 2001 (U.N. Doc. S/2001/840 • A/56/331),
10 September 2001 (U.N. Doc. S/2001/858 • A/56/346),
17 September 2001 (U.N. Doc. S/2001/875 • A/56/367),
20 September 2001 (U.N. Doc. S/2001/892 • A/56/386),
25 September 2001 (U.N. Doc. S/2001/907 • A/56/406),
4. Oktober 2001 (U.N. Doc. S/2001/938 • A/56/438),
5. Oktober 2001 (U.N. Doc. S/2001/943 • A/56/444),
8. Oktober 2001 (U.N. Doc. S/2001/948 • A/56/450),
17. Oktober 2001 (U.N. Doc. S/2001/975 • A/56/483),
19. Oktober 2001 (U.N. Doc. S/2001/990 • A/56/492),
25. Oktober 2001 (U.N. Doc. S/2001/1011 • A/56/506),
30. Oktober 2001(U.N. Doc. S/2001/1023 • A/56/514),
6. November 2001 (U.N. Doc. S/2001/1048 • A/56/604),
13. November 2001(U.N. Doc. S/2001/1071 • A/56/617),
28. November 2001 (U.N. Doc. S/2001/1121 • A/56/663),
29. November 2001(U.N. Doc. S/2001/1133 • A/56/668),
3. Dezember 2001 (U.N. Doc. S/2001/1141 • A/56/670),
4. Dezember 2001(U.N. Doc. S/2001/1150 • A/56/678),
27. Dezember 2001 (U.N. Doc. S/2001/1262 • A/56/758),
4. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/25 • A/56/766),
11. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/47 • A/56/771),
16. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/73 • A/56/774),
17. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/79 • A/56/778),
18. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/86 • A/56/781),
22. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/104 • A/56/788),
24. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/115 • A/56/793),
29. Januar 2002 (U.N. Doc. S/2002/126 • A/56/798),
8. Februar 2002 (U.N. Doc. S/2002/155 • A/56/814),
13. Februar 2002 (U.N. Doc. S/2002/164 • A/56/819),
19. Februar 2002 (U.N. Doc. S/2002/174 • A/56/824),
20. Februar 2002 (U.N. Doc. S/2002/185 • A/56/828),
27. Februar 2002 (U.N. Doc. S/2002/208 • A/56/843),
4. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/222 • A/56/854),
5. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/233 • A/56/857),
11March 2002 (U.N. Doc. S/2002/252 • A/56/864),
12. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/257 • A/56/867),
15. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/280 • A/56/876),
19. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/293 • A/56/880),
22. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/301 • A/56/884),
25. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/302 • A/56/886),
27. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/315 • A/56/889),
28. März 2002 (U.N. Doc. S/2002/322 • A/56/891),
1. April 2002 (U.N. Doc. S/2002/337 • A/56/895),
2. April 2002 (U.N. Doc. S/2002/345 • A/56/898),
3. April 2002 (U.N. Doc. S/2002/348 • A/56/899),
8. April 2002 (U.N. Doc. S/2002/360 • A/56/905),
11. April 2002 (U.N. Doc. S/2002/373 • A/56/912),
12. April 2002 (U.N. Doc. S/2002/415 • A/56/909),
1. Mai 2002 (U.N. Doc. S/2002/503 • A/56/936),
8. Mai 2002 (U.N. Doc. S/2002/533 • A/56/940),
22. Mai 2002 (U.N. Doc. S/2002/572 • A/56/957),
23. Mai 2002 (U.N. Doc. S/2002/583 • A/56/964),
24. Mai 2002 (U.N. Doc. S/2002/584 • A/56/965),
30. Mai 2002 (U.N. Doc. S/2002/604 • A/56/967),
5. Juni 2002 (U.N. Doc. S/2002/620 • A/56/970),
14. Juni 2002 (U.N. Doc. S/2002/669 • A/56/983),
19. Juni 2002 (U.N. Doc. S/2002/683• A/56/992),
21. Juni 2002 (U.N. Doc. S/2002/696 • A/56/995),
10. Juli 2002 (U.N. Doc. S/2002/743 • A/56/1001),
17. Juli 2002 (U.N. Doc. S/2002/775 • A/56/1006),
19. Juli 2002 (U.N. Doc. S/2002/800 • A/56/1008),
26. Juli 2002 (U.N. Doc. S/2002/841 • A/56/1014),
31. Juli 2002 (U.N. Doc. S/2002/852 • A/56/1016),
1. August 2002 (U.N. Doc. S/2002/859 • A/56/1018),
7. August 2002 (U.N. Doc. S/2002/893 • A/56/1021),
14. August 2002 (U.N. Doc. S/2002/919 • A/56/1025),
19. August 2002 (U.N. Doc. S/2002/1049 • A/57/419),
25. August 2002 (U.N. Doc. S/2002/1076 • A/57/431),
27. August 2002 (U.N. Doc. S/2002/1089 • A/57/438),
10. Oktober 2002 (U.N. Doc. S/2002/1134 • A/57/463),
23. Oktober 2002 (U.N. Doc. S/2002/1186 • A/57/495),
30. Oktober 2002 (U.N. Doc. S/2002/1214 • A/57/579),
1. November 2002 (U.N. Doc. S/2002/1220 • A/57/585),
7. November 2002 (U.N. Doc. S/2002/1224 • A/57/592),
13. November 2002 (U.N. Doc. S/2002/1241 • A/57/601),
15. November 2002 (U.N. Doc. S/2002/1260 • A/57/615),
25. November 2002 (U.N. Doc. S/2002/1295 • A/57/625),
29. November 2002 (U.N. Doc. S/2002/1308 • A/57/632)
11. Dezember 2002 (U.N. Doc. S/2002/1347 • A/57/642)
2. Januar 2003 (U.N. Doc. S/2002/1440 • A/57/697)
6. Januar 2003 (U.N. Doc. S/2003/9 • A/57/703)
14. Januar 2003 (U.N. Doc. S/2003/46 • A/57/706)
17. Januar 2003 (U.N. Doc. S/2003/62 • A/57/710)
29. Januar 2003 (U.N. Doc. S/2003/110 • A/57/719)
12. Februar 2003 (U.N. Doc. S/2003/171 • A/57/729)
26. Februar 2003 (U.N. Doc. /2003/225 • A/57/741)
5. März 2003 (U.N. Doc. S/2003/252 • A/57/745)
11. März 2003 (U.N. Doc. S/2003/299 • A/57/750)
1. April 2003 (U.N. Doc. S/2003/395 • A/57/770)
25. April 2003 (U.N. Doc. S/2003/502 • A/57/799)
1. Mai 2003 (U.N. Doc. S/2003/517 • A/57/804)
6. Mai 2003 (U.N. Doc. S/2003/527 • A/57/807)
12. Mai 2003 (U.N. Doc. S/2003/540 • A/57/810
20. Mai 2003 (U.N. Doc. S/2003/557 • A/57/815)
2. Juni 2003 (U.N. Doc. S/2003/603 • A/57/820)
13. Juni 2003 (U.N. Doc. S/2003/645 • A/57/839)
20. Juni 2003 (U.N. Doc. S/2003/662 • A/57/842)
10. Juli 2003 (U.N. Doc. S/2003/699 • A/57/846)
13. August 2003 (U.N. Doc. S/2003/809 • A/57/858)
10 September 2003 (U.N. Doc. S/2003/873 • A/57/862)
9. Oktober 2003 (U.N. Doc. S/2003/972 • A/58/424)
14. Januar 2004 (U.N. Doc. S/2004/33 • A/58/682)
30. Januar 2004 (U.N. Doc. S/2004/80 • A/58/697)
25. Februar 2004 (U.N. Doc. S/2004/142 • A/58/721)
2. März 2004 (U.N. Doc. S/2004/172 • A/58/726)
16. März 2004 (U.N. Doc. S/2004/212 • A/58/736)
16. März 2004 (U.N. Doc. S/2004/211 • A/58/735)
3. Mai 2004 (U.N. Doc. S/2004/350 • A/58/780)
8. Juni 2004 (U.N. Doc. S/2004/465 • A/58/837)
28. Juni 2004 (U.N. Doc. S/2004/521 • A/58/850)
13. August 2004 (U.N. Doc. S/2004/647 • A/58/870)
30. August 2004 (U.N. Doc. S/2004/702 • A/58/881)
24 September 2004 (U.N. Doc. S/2004/757 • A/59/380)
2. November 2004 (U.N. Doc. S/2004/880 • A/59/548)
11. Januar 2005 (U.N. Doc. S/2005/14 • A/59/667)
19. Januar 2005 (U.N. Doc. S/2005/40 • A/59/678)
28. Februar 2005 (U.N. Doc. S/2005/130 • A/59/717)
15. April 2005 (U.N. Doc. S/2005/250 • A/59/781)
19. Mai 2005 (U.N. Doc. S/2005/327 • A/59/805)
7. Juni 2005 (U.N. Doc. S/2005/375 • A/59/829)
8. Juni 2005 (U.N. Doc. S/2005/457 • A/59/873)
23. Juni 2005 (U.N. Doc. S/2005/410 • A/59/854)
13. Juli 2005 (U.N. Doc. S/2005/452 • A/59/870)
29. August 2005 (U.N. Doc. S/2005/552 • A/59/905)
26 September 2005 (U.N. Doc. S/2005/609 • A/60/382)
27 September 2005 (U.N. Doc. S/2005/610 • A/60/385)
17. Oktober 2005 (U.N. Doc. S/2005/655 • A/60/435)
27. Oktober 2005 (U.N. Doc. S/2005/680 • A/60/448)
5. Dezember 2005 (U.N. Doc. S/2005/756 • A/60/580)
5. Dezember 2005 (U.N. Doc. S/2005/757 • A/60/581)
31. März 2006 (U.N. Doc. S/2006/205 • A/60/742)
26. Mai 2006 (U.N. Doc. A/ES-10/334 • S/2006/336)
12. Juni 2006 (U.N. Doc. S/2006/382 • A/60/885)
26. Juni 2006 (U.N. Doc. S/2006/436 • A/60/905)
30. Juni 2006 (U.N. Doc. S/2006/463 • A/60/913)
5. Juli 2006 (U.N. Doc. S/2006/485 • A/60/931)
10. Juli 2006 (U.N. Doc. S/2006/502 • A/60/935)
10. Oktober 2006 (U.N. Doc. S/2006/798 • A/61/507)
14. November 2006 (U.N. Doc. S/2006/887 • A/61/574)
15. November 2006 (U.N. Doc. S/2006/891 • A/61/578)
24. November 2006 (U.N. Doc. S/2006/916 • A/61/594)
5. Dezember 2006 (U.N. Doc. S/2006/941 • A/61/608)
19. Dezember 2006 (U.N. Doc. S/2006/1000 • A/61/647)
26. Dezember 2006 (U.N. Doc. S/2006/1029 • A/61/681)
19. Januar 2007 (U.N. Doc. S/2007/23 • A/61/705)
7. Februar 2007 (U.N. Doc. S/2007/60 • A/61/729)
22. Februar 2007 (U.N. Doc. S/2007/101 • A/61/755)
7. März 2007 (U.N. Doc. S/2007/129 • A/61/787)
4 September 2007 (U.N. Doc. S/2007/524 • A/61/1038)
12. Dezember 2007 (U.N. Doc. S/2007/728 • A/ES-10/406)
19. Dezember 2007 (U.N. Doc. S/2007/750 • A/ES-10/407)
15. Januar 2008 (U.N. Doc. A/62/647-S/2008/24)
4. Februar 2008 (U.N. Doc. A/62/673 – S/2008/72)
8. Februar 2008 (U.N. Doc. A/62/685 – S/2008/86)
11. Februar 2008 (U.N. Doc. A/62/688 – S/2008/90)
27. Februar 2008 (U.N. Doc. A/62/710 – S/2008/132)
13. März 2008 (U.N. Doc. A/62/735 – S/2008/169)
27. März 2008 (U.N. Doc. A/62/770 – S/2008/209)
9. April 2008 (U.N. Doc. A/62/797 – S/2008/233)
18. April 2008 (U.N. Doc. S/2008/261)
22. April 2008 (U.N. Doc. A/62/812 – S/2008/269)
25. April 2008 (U.N. Doc. A/62/820 – S/2008/277)
9. Mai 2008 (U.N. Doc. A/62/839 – S/2008/311)
12. Mai 2008 (U.N. Doc. A/62/840 – S/2008/316)
14. Mai 2008 (U.N. Doc. A/62/843 – S/2008/328)
5. Juni 2008 (U.N. Doc. A/62/857 – S/2008/367)
24. Juni 2008 (U.N. Doc. S/2008/420)
22. Dezember 2008 (U.N. Doc. S/2008/807)
24. Dezember 2008 (U.N. Doc. S/2008/814).
30 Siehe z. B. Briefe vom 13. März 2008, 18. Dezember 2008, 29. Dezember 2008.
Fassen wir zusammen: Weit über 200 Eingaben Israels, einige davon noch nach Aufkündigung des so genannten Waffenstillstands durch die Hamas, die schon gut einen Monat lang den Krieg wieder eröffnet hatte – und das kann nicht ernst gemeint sein? Der Raketenbeschuss (Dutzende am Tag!) stellte kein Problem dar? Wer sich derart blöde stellt oder es ist, der kann nicht anständig recherchieren; der muss ignorieren, was Israel an Daten zur Verfügung stellt. Und der muss für bare Münze nehmen, was ihm pal-arabische Propagandisten erzählen. Ohne Rücksicht auf Überprüfbarkeit und tatsächlicher Faktenlage.
UNO-Applaus
25. September 2009 at 19:36 | In UNO | 1 CommentTags: Ahma, Mahmud Ahmadinedschad, Vollversammlung
Es war nicht das erste Mal, dass Vertreter einiger westlicher Staaten wegen ihm den Saal verlassen. Aber es war auch nicht das erste Mal, dass die UNO-Vollversammlung wegen Mahmud A. aus T. begeistert applaudiert. Das gibt dem Teheran-Adolf Oberwasser, zeigt ihm, dass er richtig liegt; er darf sich legitimiert und unterstützt nicht nur fühlen. Er kann mit Fug und Recht behaupten, er sei anerkannt und wer ihn kritisiert, sei in der Minderheit.
Neben dem Kopfschütteln über den Juble über blanken Antisemitismus, Hasspredigten auf den Westen und völkermörderische Pläne seitens der Mehrheit der UNO-Vollversammlung muss gefragt werden, warum diejenigen des Westens, die den Saal verließen, nicht konsequent sind und gleich weiter gehen: Verlassen der UNO.
Das halten viele für einen zu weit gehenden Schritt. Schließlich gibt es ja nur den einen Ahmadinedschad. Na ja, noch den einen Gaddafi. Aber sonst? Alles Leute, mit denen man arbeiten kann. Sogar mit Mugabe?
Es ist zum Kotzen. Jeder, der auch nur ansatzweise mit Neonazis zu tun hat, wird (in der Regel richtigerweise) wie die Pest behandelt. Aber in der Vollversammlung gilt das nicht. A’dschad ist ja kein Neonazi, auch wenn er deren Ideologie in Grundzügen so schön voll verinnerlicht hat. Also sind die, die ihm zujubeln, wie die Quislinge dem Führer, alles anständige Leute, die für uns berechtigterweise Gründe zum Klagen haben und die wir unterstützen und hofieren müssen.
Einem Quisling würde ich nicht die Hand reichen. Warum sollte ich also denen das Wort reden, sie anständig finden und mit ihnen zusammenarbeiten, die Achmadinedschad bejubeln?
Konsequent wäre es, wenn diejenigen, die aus dem Saal gingen, als Adolfinedschad das Wort ergriff, spätestens nach dessen Bejubelung den Ort hinter sich gelassen hätten. Die UNO, wie sie sich heute darstellt, gehört abgeschafft. Alles andere ist Verrat an allen Prinzipien, für die unser Staat, unsere Kultur angeblich einsteht.
Statt konsequent zu handeln, marschiert die nächste Wirtschaftsdelegation nach Teheran. Nun ja, das ist auch eine Art Konsequenz. Eine, die die Völkermörder in ihrem Tun bestätigt. Und in ihrer Haltung gegenüber dem Westen, den sie verachten und den sie am liebsten besiegt sehen wollen.
PS: Och, guck mal, Gideon findet auch, der Laden gehört geschlossen.
Bauchpinsel für Israelfeinde
18. September 2009 at 20:41 | In UNO, USA | Leave a CommentTags: Goldstone, Menschenrechtsrat, Richard Goldstone
Richter Goldstone hat seinen gewichtigen Müll veröffentlicht und wird von den intelligenten unter den Kommentatoren in der Luft zerrissen. Anders die Regierung und Administration des Superpräsi. Der ließ seine UNO-Botschafterin Susan Rice Folgendes sagen:
„Wir erwarten und glauben, dass der angemessene Ort für die Überlegungen zu diesem Bericht der Menschenrechtsrat ist und das ist unsere feste Meinung. Und am wichtigsten ist, dass unsere Sicht ist, dass wir uns auf die Zukunft konzentrieren müssen.“
Wie sollen wir das jetzt verstehen? Dass der Menschenrechtsrat der einzig passende Ort für die Hetze ist, weil solche dort ohnehin ständig an der Tagesordnung ist?
Das würde zu Obama nicht passen. Zu Susan Rice auch nicht, denn sie ist eine bekannte Israel-Hasserin. Sie führt zwar an, dass es ernsthafte Fragen bezüglich des Mandats der Kommission hat, aber ansonsten kam da nichts.
Und so wird der Menschenrechtsrat einmal mehr vom Team Obama als eher positive Institution gehandelt, der man vertraut. Bei der Geschichte des Rats, der inzwischen wohl eine noch „tollere“ Bilanz aufweisen kann als sein Vorgänger, ist das ja auch total in Ordnung…
Goldstones Doppelmoral
17. September 2009 at 18:58 | In Nahost-Konflikt, UNO, die Welt+Nahost | 4 CommentsTags: Gaza-Krieg, Menschenrechtsrat, Richard Goldstone
Die Vereinten Nationen müssen die USA mit dem gleichen Maß messen wie Israel
Kommentar von Ari Shavit, Ha’aretz, 17.09.2009
Englische Version: http://www.haaretz.com/hasen/spages/1115242.html
Hebräische Version: http://www.haaretz.co.il/hasite/spages/1115179.html
Vor etwa zwei Wochen feuerten amerikanische Flugzeuge Bomben auf zwei Tanklastzüge in Nordafghanistan. Ein deutscher Offizier hatte die US-Luftwaffe gebeten, die Tanklastzüge mitten in der Nacht in einer bevölkerungsdichten Gegend anzugreifen. Der Angriff verlief erfolgreich – die beiden Tanklastzüge wurden getroffen, gingen in Flammen auf und wurden zerstört. Doch bei der amerikanisch-deutschen Luftoffensive wurden auch etwa 70 Menschen getötet. Und einige der Überlebenden, die in Krankenhäuser eingeliefert wurden, wiesen schwere Verletzungen auf: verstümmelte Gesichter, verbrannte Hände und verkohlte Körperteile.
Bis heute ist nicht klar, ob die meisten der verbrannten Toten Taliban-Krieger waren, wie die NATO zunächst behauptete, oder ob es unschuldige Zivilisten waren, die bei den Tanklastzügen einfach etwas Öl für zu Hause holen wollten. Wie auch immer, es ist klar, dass die Vereinigten Staaten und Deutschland verantwortlich für einen sehr brutalen Angriff sind. Großbritannien, Frankreich, Spanien, die Niederlande, Belgien und Norwegen tragen als NATO-Mitglieder ebenfalls Verantwortung für das Massaker.
Wenn sich die internationale Gemeinschaft dem internationalen Gesetz und allgemein gültiger Moral –die keine diskriminierende Unterscheidung bei Tötungsarten vornimmt- verpflichtet fühlt, dann sollte sie diesen verbrecherischen Angriff untersuchen. Wenn die Vereinigten Staaten, Deutschland und die NATO sich weigern, mit den Ermittlern zu kooperieren, sollte die UNO in Betracht ziehen, den Fall vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu bringen. Am Ende des Prozesses könnte es nötig sein, den US-amerikanischen Präsidenten Obama, die deutsche Kanzlerin Merkel und die Staatsoberhäupter von Großbritannien, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Belgien und Norwegen wegen schwerer Kriegsverbrechen anzuklagen, weil bei dem Angriff nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterschieden wurde. Obama würde wohl der Hauptangeklagte in diesem Fall sein. Denn er glaubte, dass der Krieg in Afghanistan nötig sei und er verstärkte ihn noch. Als Oberbefehlshaber über die US-amerikanischen Streitkräfte trägt er direkte Verantwortung nicht nur für die Toten, die durch den Luftangriff auf die Tanklastzüge starben, sondern auch für viele andere unschuldige afghanische Zivilisten, die starben.
Wenn es so etwas wie eine internationale Gemeinschaft, internationales Gesetz und allgemein gültige Moral gibt, muss man ernsthaft in Betracht ziehen, Obama auf Grund seiner Verantwortung bei der Ausübung von schweren Kriegsverbrechen vor Gericht zu stellen.
Absurd? Ja, es ist absurd. Kein vernünftiger Mensch auf dieser Welt glaubt, dass sich die Vereinigten Staaten, Russland oder China dem puristischen internationalen Gesetz beugen könnten. Die Vereinigten Staaten haben Tausende von unschuldigen Zivilisten im Irak und in Afghanistan getötet und in den vergangenen Monaten Pakistan darin bestärkt, äußerst brutale Militärangriffe im pakistanischen Verwaltungsdistrikt Swat vorzunehmen. Die Vereinigten Staaten mussten dafür keine Rechenschaft ablegen, denn jeder versteht, dass dies der Preis ist, den man für den schrecklichen Krieg gegen den Terror bezahlen muss. Russland beging grauenerregende Kriegsverbrechen in Tschetschenien und China nimmt seinen Bürgern die Grundrechte und besetzt Tibet auf üble Weise. Diese Länder müssen nicht für ihre Taten bezahlen, denn jeder versteht, dass man sich besser nicht mit Supermächten anlegt.
Doch nicht nur Supermächte sind immun. Saudi-Arabien praktiziert eine offene, erklärte Diskriminierungspolitik gegen Frauen. Doch die internationale Gemeinschaft sieht es nicht. Sri Lanka schlägt die Nationalbewegung der Tamilen nieder und verursacht entsetzliche humanitäre Katastrophen. Doch die internationale Gemeinschaft hört es nicht. Die Türkei unterdrückt brutal die kurdische Minderheit. Doch die internationale Gemeinschaft sagt nichts dazu.
Nur wenn es sich um Israel handelt, entdeckt die internationale Justiz plötzlich, dass sie Zähne hat. Nur wenn Israel involviert ist, wird das Urteil aus dem Zusammenhang gerissen vollstreckt. Nur von Israel wird verlangt, die moralischen Standards hochzuhalten, die keine Supermacht und kein anderer Staat im Nahen Osten hochhalten muss.
Im Verlauf der Militäroffensive im Gazastreifen hat Israel übertriebene Militärgewalt angewandt. Und dies darf nicht wieder geschehen. Ernsthafte Vorfälle geschahen während der Operation. Diese müssen untersucht werden. Doch die Untersuchung muss von uns und unter uns durchgeführt werden. So lange Richter Richard Goldstone nicht die Taten der Vereinigten Staaten, Russlands, Chinas, Saudi Arabiens, Sri Lankas oder die Türkei eingehend untersucht, sondern nur diejenigen Israels, ist er keine moralische Person. Ein Gesetz ist nur ein Gesetz, wenn es für jedermann gilt. Es darf nicht diskriminierend angewandt werden, wie Goldstone es tat.
(Deutsche Version: Kollegin „Übersetzung Süd“)
Der Goldstone-Schauprozess
14. September 2009 at 18:51 | In Nahost-Konflikt, UNO | 5 CommentsTags: Gaza-Krieg, Menschen, Menschenrechtsrat
Vorbemerkung: Nicht nur die von Melanie Phillips in ihrem Artikel erwähnten 19 britischen Anwälte haben einen offenen Brief geschrieben, mit dem sie den Austritt von Prof. Christine Chinkin aus dieser zweifelhaften Kommission fordern, auch 30 kanadische Anwälte wenden sich ausdrücklich an diese Frau, um sie zum Abtritt aufzufordern.
Melanie Phillips, 11. September 2009
In den Nachwirkungen der israelischen Operation Gegossenes Blei im Gazastreifen zum Jahreswechsel richtete der satirisch so genannte „Menschenrechtsrat“ der UNO ein, was eine objektive Factfinding-Untersuchungskommission unter Richard Goldstone, dem ehemaligen Chefankläger für die internationalen Kriminal-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda und Richter am südafrikanischen Verfassungsgericht sein sollte.
Der Grad an Objektivität dieser Kommission kann anhand des Mandats bemessen werden, das ihr vom UNHRC gegeben wurde, der verkündete, was sie losschickt:
eine dringende, unabhängige internationale Factfinding-Mission, die vom Präsidenten des Rats ernannt wird, um alle Verletzungen des internationalen Menschenrechts-Gesetzes und internationalen humanitären Recht durch die Besatzungsmacht Israel am palästinensischen Volk ind en gesamten besetzten palästinensischen Gebieten begangen wurden, insbesondere im besetzten Gazastreifen, infolge der derzeitigen Aggression, und fordert Israel auf, den Untersuchungsprozess nicht zu behindern und mit der Mission voll zu kooperieren.
Also wurde für diese „objektive“ Untersuchungskommission noch vor ihrer Einsetzung festgelegt, dass die schuldige Seite im Gazastreifen Israel ist, von der UNO als „Besatzungsmacht“ gekennzeichnet; dass es der „Aggression“ schuldig ist und der „Verletzung des internationalen Menschenrechts-Gesetzes und des internationalen humanitären Rechts“; und dass die Palästinenser des Gazastreifens die Opfer dieser israelischen Aggression waren.
Israel hält den Gazastreifen natürlich nicht mehr besetzt. Genauso wenig ist es der Aggression schuldig: Es hat sich stattdessen gegen die Aggression der Hamas verteidigt, die rund 6.000 Raketen auf israelische Bürger gefeuert hatte. Es beging auch keinerlei Verletzungen des internationalen Rechts und der Menschenrechte: Es war die Hamas, die das wiederholt tat – nicht nur gegen Israel, sondern auch gegen die arabischen Einwohner des Gazastreifens, die als menschliche Schutzschilde und Massengeiseln benutzt wurden – und die dann falsch Beschuldigungen gegen Israel erhob, es habe solche Verletzungen begangen, Lügen, die von der UNO als wahr verbreitet wurden.
Doch die von der Hamas begangene Aggression und die Menschenrechtsverletzungen – die Ursache des Konflikts – wurden durch diese objektive Factfinding-Mission nicht einmal berücksichtigt. Unter der Voraussetzung gebildet, dass Israel schuldig ist, wurde sie angewiesen Beweise zur Unterstützung der Schlussfolgerung zu sammeln, die bereits gezogen wurde. Wie die Königin in Alice im Wunderland gesagt haben könnte: „Zuerst das Urteil, dann die Beweise.“ Wenn Goldstone die Konditionen seines Mandats nicht zerrissen haben sollte, wird seine Kommission alle die Objektivität der Schauprozesse Stalins besitzen.
Die Veröffentlichung des Berichts dieses Hampelmann-Gerichts steht unmittelbar bevor. Heute schwirren sogar Andeutungen herum, dass er morgen veröffentlicht werden soll – am jüdischen Sabbat, wenn weder Israel noch die jüdische Welt angemessen reagieren kann. Das würde absolut in den übelwollenden Rassismus und Zynismus dieser gesamten Operation passen.
Goldstone selbst ist dadurch schon furchtbar kompromittiert, dass er die Bedingungen dieses zurechtgebastelten Mandats akzeptierte, das ein Affront für die Gerechtigkeit ist. So berichtet Eye on the Union, dass er, obwohl er behauptet sein Mandat durch informelle Gespräche verändert zu haben, dies ein Haufen Unsinn ist:
Goldstone, Anwalt und ehemaliger Richter, weiß sehr genau, dass er nicht die Zuständigkeit oder die Amtsgewalt hat das Mandat alleine oder in informeller Konversation mit wem auch immer zu ändern. Dass er das Gegenteil behauptet, ist daher ein ernster ethischer und rechtlicher Bruch sowohl gegenüber den Kritikern, die ihm vorwerfen eine von Anfang an unsauberen Position einzunehmen, wie auch dem Rat selbst gegenüber.
Sehen wir uns jetzt die Objektivität der anderen Mitglieder der Kommission an. Wie Goldstone unterschrieben Frau Hina Jilani und Oberst Desmond Travers im vergangenen März einen Brief, in dem erklärt wurde, dass die Ereignisse im Gazastreifen „uns bis ins Mark erschütterten“ und eine Untersuchung der „Verbrechen, die gegen die Zivilisten auf beiden Seiten verübt wurden“ forderten. Also haben alle drei bereit Israel solcher Verbrechen für schuldig erklärt – und was die andere Seite angeht, liegen deren Missbräuche jenseits der Betätigungsfeldes der Kommission.
Sehen wir uns jetzt das vierte Mitglied dieser objektiven „Factfinding“-Kommission an, Christine Chinkin, Professorin für internationales Recht an der London School of Economics.
Im Januar unterschrieb sie einen Brief in der Times, in dem es heißt: „Israels Bombardierung des Gazastreifens ist keine Verteidigung – es ist ein Kriegsverbrechen.“ Es geht weiter: „Die Raketenangriffe der Hamas auf Israel, so beklagenswert sie auch sind, bilden weder nach Maßstab noch nach Wirkung einen bewaffneten Angriff dar, der Israel berechtigt sich auf Selbstverteidigung zu berufen… Israels Handeln kommt Aggression gleich, nicht Verteidigung.“ Stattdessen „läuft seine Invasion und seine Bombardierung des Gazastreifens auf kollektive Bestrafung der 1,5 Millionen Einwohner hinaus, was im Gegensatz zum internationalen humanitären und Menschenrecht steht.“
Der Brief weist auch auf „die Tötung von fast 800 Palästinensern, zumeist Zivilisten“ hin; doch nach der Aufgliederung der palästinensischen Verluste durch die Operation Gegossenes Blei zeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der getöteten Palästinenser Terroristen waren:
Nach Angaben der von der Forschungsabteilung des Militärgeheimdienstes gesammelten Daten gab es 1166 Namen von während der Operation Gegossenes Blei getöteten Palästinensern. 709 davon wurden als Terror-Agenten der Hamas identifiziert, darunter einige von verschiedenen anderen Terror-Organisationen. Zusätzlich gibt es 162 Namen von Männern, die noch keiner Organisation zugeordnet werden konnten. Darüber hinaus wurden nach unserem Verständnis 295 unbeteiligte Palästinenser während der Operations getötet, davon 89 jünger als 16 Jahre. 49 davon waren Frauen.
Außerdem hat Israel eine entschiedene Rechtfertigung seines Handelns im Gazastreifen unter dem internationalen Recht veröffentlicht. Mit anderen Worten: Der von Chinkin (und anderen Anwälten) unterzeichnete Brief war ein klägliches Durcheinander von Fanatismus und Ignoranz, der von der Standard-Feindseligkeit gegenüber Israel herrührt, die jetzt die Orthodxie der britischen Intelligenzija bildet.
Gleichwohl haben 19 britische Anwälte und Akademiker jetzt einen offenen Brief an Chinkin unterschrieben, mit dem sie aufgefordert wird sich wegen ihrer extremen Befangenheit für die Mitarbeit in der Kommission als untauglich zu erklären. Sie schreiben:
Richter Richard Goldstone versprach als Kopf der Mission, dass diese unparteiisch sein würde. Unparteilichkeit verlangt, dass die Fakten-Finder frei von jeglicher Bindung an einen vorgefassten Ausgang sind. Da Sie früher schon vor der Sichtung des Beweismaterials zur Sache geäußert haben, können Sie nicht unparteiisch sein.
… Als Professorin für internationales Recht an der London School of Economics müssen Sie erkennen, dass Ihr Handeln für das Aufkommen begründeter Besorgnis über Ihre Befangenheit gibt. Als Kollegen aus Anwaltschaft und Universitäten, die jeder der Fairnies und dem Prinzip verpflichtet sind, dass Gerechtigkeit geübt werden muss, sind wir enttäuscht, dass Sie es abgelehnt haben zurückzutreten. Ihre weitere Teilnahme kompromittiert die Integrität dieser Untersuchung und ihres Berichts.
Werfen wir jetzt einen Blick auf die Zeugen, die bei diesem Schauprozess die „Beweise“ lieferten. Wie NGO Monitor ausführlich dargestellt hat, waren viele derer, die für Zeugenaussagen bei Anhörungen im Gazastreifen und in Genf ausgesucht wurden, Vertreter radikaler NGOs mit langen Geschichten antiisraelischer Kampagnenführung – darunter Al-Haq, das Alternative Information Center (AIC) und das Gaza Community Mental Health Programme (GCMHP).
Eine der einflussreichsten dieser NGOS ist Human Rights Watch; diese hat eine lange Historie der Angabe irreführender oder falscher Vorwürfe gegen Israel. NGO Monitor stellt fest:
Seit dem Ende des Gaza-Konflikts hat HRW mehrere Pseudo-Forschungsberichte veröffentlicht, in denen israelische „Verstöße“ und „Kriegsverbrechen“ behauptet werden. Diese eingeengt konzentrierten Veröffentlichungen (zu höchst umstrittenen Themen: weißer Phosphor, Drohnen und weiße Fahnen) war zur Maximierung der PR-Kampagne der NGO und zum Vorantreiben der Durban-Strategie zur Isolierung Israels angelegt, trotz völligen Fehlens von Beweisen und Substanz. Nach haufenweise Seiten irrelevanten Materials bleiben die Behauptungen der „Kriegsverbrechen“ unbewiesen.
In der Tat gibt es schlichtweg keine Beweise dafür. Es handelt sich um Verleumdungen. Doch Goldstone selbst war Mitglied des Vorstands von HRW; von dem Posten trat er erst zurück, als die Untersuchung begann. Währen des Libanon-Krieges von 2006, als HRW eine Reihe höchst tendenzieller Behauptungen zu Israels angeblichen Menschenrechtsverletzungen aufstellte, sprang Goldstone HRW zur Seite. Wie kann er dann ein objektiver Gutachter der Beweise für seine eigenen Kommission sein? NGO Monitor stellt fest:
- Human Rights Watch spielte bei der Formierung der Mission und bei der Förderung der antiisraelischen Einseitigkeit eine zentrale Rolle. Die Ernennung von Goldstone, der Vorstandsmitglied von HRW war und zahlreiche Äußerungen zur Unterstützung der HRW-Kampagnen gegen Israel tätigte, verstärkte diese Verbindung. Eine Reihe von HRW-„Forschungsberichten“ wurden in diesem Zeitraum veröffentlicht, um weitere Munition für Goldstone und seine Kollegen zu liefern.
- … Die NGO-Vorlagen für die Kommission, einschließlich der von Diakonia und der International Commission of Jurists, bestanden weitgehend aus gefühlsgeladenen und anekdotenhaften Bemerkungen, pseudo-juristischen und –technischen Phrasen und tendenziösen und irrelevanten Schlussfolgerungen.
- … Sieben politische israelische NGOs, von europäischen Regierungen und dem NIF finanziert, legten eine gemeinsame Erklärung vor, die nicht von glaubwürdigen Beweisen gestützt wurde und behauptete Israel habe „bestrafend“ gehandelt und „absichtlich und wissentlich zivile Einrichtungen beschossen“.
- Obwohl das Palestinian Center vor Human Rights (PCHR) nicht unter den Zeugen aufgeführt wird, behauptet die Internetseite von PCHR der Kommission 75 Minuten Zeugenaussage geliefert zu haben. PCHR war der logistische Koordinator für die mit Mängeln behaftete Untersuchung der Arabischen Liga; ihren Veröffentlichungen fehlt ständig Glaubwürdigkeit, auch wenn sie die Fassade der Recherche nutzt.
- Mit jedem dieser Aspekte hat die Goldstone-Mission die London-Lund-Leitlinien für Factfinding-Komitees verletzt, darunter Objektivität, Transparenz, Neutralität und Professionalität.
Eine hochgradig parteiische Kommission, die ihre Schlussfolgerungen schon gezogen hatte, bevor sie überhaupt begann die „Fakten“ festzustellen, die mit einem Auftrag arbeitete, der Israel für schuldig erklärte und Hamas einen Freifahrtschein gab und dann noch Beweise brauchte, um diese arglistige Lüge zu unterstützen, suchte ihre Beweise bei Zeugen, die in ihrer überwiegenden Mehrheit eine Geschichte extremer antiisraelischer Feindseligkeit zu finden versuchte: Außer wenn Richard Goldstone es wirklich geschafft hat die Bedingungen seines Mandats zu verändern, die Arglist seiner Zeugen und anderer Kommissionsmitglieder zu ignorieren, seine eigene, klar zum Ausdruck gebrachte frühere Positionierung zu unterdrücken und irgendwie einen fairen und ausgewogenen Bericht zu produzieren, sieht es so aus, dass wir Zeugen des nächsten Blutschuld-Vorwurf gegen Israel werden, der sich in den unechten Mantel juristischer und UN-Autorität hüllt.
Wenn dem so ist, wir es eine neue Orgie der verleumderischen Israel-Bashings in Bewegung setzen, die nicht nur die arabische und muslimische Welt zu noch mehr völkermörderischem Terror aufpeitscht, sondern auch die öffentliche Meinung im Westen zu noch mehr Aggression gegen Israel und die Juden aufheizt und einen weiteren Sieg für die Kräfte der Dunkelheit erzielen, die jetzt die gesamte Welt bedroht.
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