Das internationale Recht für bewaffnete Konflikte auf See

Elder of Ziyon, 31. Mai 2010

Das San Remo-Manual zum internationalen Recht, wie es auf bewaffnete Konflikte auf See anzuwenden ist, besagt in Paragraf 67:

Handelsschiffe, die unter der Flagge neutraler Staaten fahren, dürfen nicht angegriffen werden, außer

(a) es gibt vernünftige Gründe anzunehmen, dass sie Kontrabande führen oder eine Blockade brechen und nach vorheriger Warnung, wenn sie die Absicht haben oder s deutlich ablehnen zu stoppen oder absichtlich und sich deutlich einem Besuch, einer Durchsuchung oder Aufbringung widersetzen.

Es gibt jede Menge Beweise von beiden Seiten, dass es vorherige Warnung gab, dass die Schiffe es ablehnten anzuhalten und das sie sich dem Besuch zur Durchsuchung widersetzten Und die Schiffe brachen sehr öffentlich eine Blockade.

8 Gedanken zu “Das internationale Recht für bewaffnete Konflikte auf See

  1. Sie brachen doch nur eine von Juden „provozierte“ Blockade gegen friedensfantaische Palis?! Da gelten doch sowie so keine int. Gesetze sondern immer nur das jeweilige Gewohnheitsrecht „Hau den Jud!“

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