Das San Remo-Manual zum internationalen Recht, wie es auf bewaffnete Konflikte auf See anzuwenden ist, besagt in Paragraf 67:
Handelsschiffe, die unter der Flagge neutraler Staaten fahren, dürfen nicht angegriffen werden, außer
(a) es gibt vernünftige Gründe anzunehmen, dass sie Kontrabande führen oder eine Blockade brechen und nach vorheriger Warnung, wenn sie die Absicht haben oder s deutlich ablehnen zu stoppen oder absichtlich und sich deutlich einem Besuch, einer Durchsuchung oder Aufbringung widersetzen.
Es gibt jede Menge Beweise von beiden Seiten, dass es vorherige Warnung gab, dass die Schiffe es ablehnten anzuhalten und das sie sich dem Besuch zur Durchsuchung widersetzten Und die Schiffe brachen sehr öffentlich eine Blockade.
[…] This post was mentioned on Twitter by J-Comm, heplev uebersetzer. heplev uebersetzer said: Das internationale Recht für bewaffnete Konflikte auf See: Elder of Ziyon, 31. Mai 2010 Das San Remo-Manual zum in… http://bit.ly/aZCkw6 […]
RICHTIG, nur leider wird darauf in den öffentlichen Medien nicht hingewiesen 😦
Danke für den Hinweis.
Dat kopiere ich mir, merci.
Sie brachen doch nur eine von Juden „provozierte“ Blockade gegen friedensfantaische Palis?! Da gelten doch sowie so keine int. Gesetze sondern immer nur das jeweilige Gewohnheitsrecht „Hau den Jud!“
[…] doch nicht! 28. Mai 2010Wollt Ihr den totalen Frieden? 27. Mai 2010 Heplev Das internationale Recht für bewaffnete Konflikte auf See 1. Juni 2010Was (nicht) berichtet wird – und noch etwas mehr – updates folgen 31. Mai 2010Horst […]
Hi Heplev,
falls Du mal wieder einen für Deine Knallchargenliste brauchst, Jörg Lau qualifiziert sich gerade dafür!
http://blog.zeit.de/joerglau/
Auch das Prisenrecht legalisiert Israels Vorgehen.
Und hier noch ein Video zur „netten“ Begrüßung an Bord 😦