Die rechtlichen Fragen um die Annexion des Golan

Elder of Ziyon, 27. März 2019

Der wichtige juristische Grund, der von Kritikern Israels heut gegen die Annexion der Golanhöhen angführt wird, ist eine Kombination aus dem, was die UNO-Charta sagt, und einer ungeschriebenen, aber weithin vorausgesetzten Folge.

Die UNO-Charta besagt in Artikel 2, Absatz 3 und 4:

3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Die Folge, die nach allem, was ich weiß, nicht ausdrücklich vorgenommen wurde, bis die Präambel der Resolution 242 in der Folge des Sechstagekrieges formuliert wurde, lautet, dass der Erwerb von Territorium durch Krieg ungültig ist.

„Betonung der Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorium durch Krieg und die Notwendigkeit für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu arbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann.“

Das wurde schließlich in UNGA 2625 von 1970 zur Norm: „Das Territorium eines Staates darf nicht das Objekt der Übernahme durch einen anderen Staat infolge der Drohung mit oder Anwendung von Gewalt sein. Kein Erwerb von Territorium aufgrund von Drohung oder Anwendung von Gewalt darf als legal anerkannt werden.“

Gilt dies auch für Verteidigungskriege? Heute argumentieren die meisten Rechtsgelehrten, dass dies so ist. Vor 1967 waren ihre Ansichten vor 1967 geteilt.

Es scheint logisch, dass folgen der Illegalität des Erwerbs von Territorium durch Gewalt besteht darin, dass der Aggressor nicht für sein illegale Aggression belohnt werden darf. Wenn die Seite Land durch Selbstverteidigung erwirbt und Selbstverteidigung gemäß der UNO-Charta legal ist, dann wird der Geist der Regel beibehalten – der Aggressor wird für seine Aggression nicht belohnt. Andernfalls kann die aggressive Seite weiter versuchen ihren Feind immer und immer wieder zu vernichten – ohne Folgen.

Möglicherweise behandelt das maßgeblichste Dokument von vor 1967 für diesen Fall der Erklärungsentwurf zu Rechten und Pflichten des Staates von 1949, der ein früher Versuch der UNO war diese Art von Fällen zu kodifizieren, die von seiner Kommission für Völkerrecht geschrieben wurde. Ich bin nicht sicher, wie sein rechtlicher Status aussieht, aber er gründete auf der besten Völkerrechtsexpertenmeinung der UNO der damaligen Zeit.

In den Artikeln 9, 11 und 12 heißt es:

9. Jeder Staat hat die Pflicht nicht auf Krieg als Instrument der nationalen Politik zurückzugreifen und auf die Drohung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates oder auf irgendeine andere Weise zu verzichten, die mit Völkerrecht und –Ordnung unvereinbar ist.

11. Jeder Staat hat die Pflicht von der Anerkennung jeglichen Erwerbs von Territorium durch einen anderen Staat abzusehen, der in Verletzung von Artikel 9 handelt.

12. Jeder Staat hat das Recht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung gegen bewaffneten Angriff.

Es heißt ausdrücklich, dass das einzige Mal, bei dem dieser Erwerb von Territorium als illegal betrachtet werden sollte, dann ist, wenn es während eines illegalen Krieges erworben ist, unter Verletzung von Artikel 9. Ein Verteidigungskrieg ist legal (tatsächlich die einzig legale Art), wie Artikel 12 sagt.

Die Idee, dass der Erwerb von Territorium durch einen Verteidigungskrieg illegal ist, scheint erst nach 1967 Fuß gefasst zu haben. Es ist interessant, wie das Völkerrecht sich immer und ausschließlich gegen Israel umzuformen zu schient! Es ist aber wichtig zu erkennen, dass die Entwicklung des Völkerrechts nicht rückwirkend funktioniert – wenn der Erwerb von Territorium in einem Verteidigungskrieg vor 1967 legal war, dann bleibt Israels Kontrolle über den Golan auch heute legal, selbst wenn heute akzeptiert wird, dass Erwerb durch Verteidigung nicht akzeptabel ist.

Der Rechtsexperte Eugene Kontorovich vermerkt, dass es von 1949 bis 1967 viel andere Fälle legalen Erwerbs von Territorium durch Krieg gab:

Die Ansichten der UNO-Kommission für Völkerrecht und die meisten Wissenschaftler, die defensive Eroberung als unter der UNO-Charta unrechtmäßig befinden, sollten nicht überraschen, weil das schlicht eine breite Staatspraxis gemäß der Charta spiegelt. In den Jahren unmittelbar nach der Verabschiedung der Charta übernahmen die siegreichen Alliierten Territorium besiegter Staaten. Alle diese Annexionen sind anerkannt worden, ohne Streit seitens der USA und der internationalen Gemeinschaft. Um nur ein paar wenige dieser Vorfälle zu erwähnen: Holland annektierte 1949 einseitig Teile Deutschlands; Griechenland und Jugoslawien besetzten Teile Italiens; die UdSSR und Polen annektierten große Teile Deutschlands. Das ILC sprach in seinen Überlegungen ausdrücklich den Rechtsgrundlage für diese Annexionen an: Weil die dem zugrundeliegende Kraft rechtmäßig war (defensiv), kann der Erwerb von Territorium gestattet werden.

Diese Praxis endete auch nicht unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1940-er Jahren. Nach dem Ende des Koreakriegs von 1953, kontrollierte die Republik Korea Teile des Territoriums nördlich der Vorkriegsgrenzen am 38. Breitengrad und beanspruchte die Souveränität darüber. Trotzdem haben die USA und die internationale Gemeinschaft kein Hindernis dafür gesehen die Souveränität Seouls über dieses Territorium anzuerkennen.

Niemand bestreitet irgendetwas davon. Nur wenn Israel beteiligt ist, ändert sich das Völkerrecht plötzlich, immer zum Nachteil Israels.

2 Gedanken zu “Die rechtlichen Fragen um die Annexion des Golan

  1. Mir ist es völlig egal, was die (antisemitische?) UNO-Charta sagt: Der Golan war bis 1923 Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina, also Eretz Israels, bis die Briten aus irgendeinem Grund diesen Teil des Gebiets, das sie verwalteten, abtrennten und an eine von Frankreich verwaltete Region abgaben. Rechtlich gehört der Golan von daher für mich schon von jeher zu Eretz Israel! Selbstverständlich wäre es aber nicht legitim gewesen, wenn israel im Rahmen eines Angriffskriegs, der ausschließlich die Rückeroboberung des Golan zum Ziel gehabt hätte, dieses Gebiet zurückgeholt hätte; doch der Sechstagekrieg war kein Angriffskrieg, sondern ein Präventivschlag, und es war unvermeidbar, die Golanhöhen im Rahmen dieses Krieges zurückzuerobern, da Israel ständig von dieser strategisch äußerst wichtigen Region aus von Syrien angegriffen wurde. Für eine freiwillige Abgabe dieses schon immer zu Eretz Israel gehörenden Gebiets an wen auch immer und insbesondere an Syrien sehe ich absolut keine Veranlassung!

  2. „….wenn Israel beteiligt ist, ändert sich das Völkerrecht plötzlich, immer zum Nachteil Israels….“

    Schlimm, armes, armes ISrael.

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