Elder of Ziyon, 19. November 2019
J-Street rastet aus, weil US-Außenminister Mike Pompeo ankündigte, die USA werden Siedlungen nicht langer per se als illegal betrachten, was Israels ausgezeichnetem Justizsystem praktisch erlaubt zu entscheiden, welche Gemeinden legal sind und welche nicht (üblicherweise die, die auf Land in Privatbesitz gebaut sind).
In einer E-Mail schreibt J-Street:
Täuschen Sie sich nicht: Die Siedlungen sind tatsächlich gemäß dem Völkerrecht illegal. Pompeos Entscheidung missachtet willentlich die Genfer Vereinbarungen, setzt Israel auf den Weg der Annexion der Westbank und zerschlägt Amerikas Glaubwürdigkeit im Nahen Osten.
Gut, sehen wir uns die Genfer Konventionen an.
Artikel 49, Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention lautet:
Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
Wir lassen mal beiseite, ob Israel rechtlich Besatzungsmacht ist. Israel hat lange geltend gemacht, dass die Gebiete umstritten, nicht besetzt sind, aber Israel hat freiwillig die humanitären Teile der Genfer Konvention dazu akzeptiert, wie es mit den Gebieten umgeht. Das macht Sinn, da die Vierte Genfer Konvention Zivilisten unter Besatzung schützen soll und ein Schlupfloch, ob diese Gebiete nicht strikt als besetz gemäß der Haager Konvention von 1907 betrachtet werden – dem einzigen Ort im Völkerrecht, der Besatzung definiert – sollte keine Zivilisten ohne humanitären Schutz lassen.
Im Umfeld des Textes von Genf ist jedoch offenkundig, dass Juden freiwillig in diese Gebiete ziehen. Kein einziger würde sich als von Israel deportiert oder umgesiedelt betrachten und beide Worte implizieren, dass diese gegen den Willen der umgesiedelten Menschen geschieht. Tatsächlich behandelt der gesamte Artikel 49 unfreiwillige Umsiedlung und Deportation und es gibt keinen logischen Grund zu glauben, dass Absatz 6 etwas Anders sagt.
Manche Leute argumentieren gewunden, dadurch, dass es eine Form der Umsiedlung ist, dass Israel diesen Gemeinden Infrastruktur zur Verfügung stellt, weil Israel es Israelis (nicht nur Juden – Araber tun das ebenfalls) leichter macht in diese Gebiete zu ziehen, ist das eine Form der Umsiedlung. Das ist offensichtlich nicht das, was die Autoren der Genfer Konvention meinten, die sich nie ein besetztes Gebiet hätten vorstellen können, in das die Bürger des besetzenden Landes von sich aus ziehen wollen würden. Wer würde in ein Kriegsgebiet ziehen wollen?
Nur Bürger, die glauben, dass das Land immer ihnen gehörte.
Als die Vierte Genfer Konvention verfasst wurde, bestand die Absicht von Absatz 6 darin massenhafte Zwangsumsiedlungen von Bevölkerung in neu eroberte Gebiete zu stoppen, wie es die Nazis machten. Der Kommentar zu den Konventionen von 1958 macht das klar:
Sie soll einer Praxis vorbeugen, die während des Zweiten Weltkriegs von gewissen Mächten übernommen wurde, bei der Teile von deren eigener Bevölkerung aus politischen und rassischen Gründen in das besetzte Gebiet umgesiedelt werden oder um, wie sie behaupteten, diese Territorien zu kolonisieren.
Ein Blick auf die Travaux Préparatoires für die Konvention vermerkt im gesamten Artikel 49 in allen Diskussionen nichts außer Zwangsumsiedlung.
Hier gibt es jedoch echte Beweise. Da es jedermann offensichtlich war, dass die Wortwahl in Genf von ausdrücklich weit davon entfernt war Siedlungen illegal zu machen, da es keinen Zwangstransfer gab, fügten antiisraelische Staaten dem Völkerrecht nachträglich Bestimmungen hinzu, um das Recht zu auszuweiten, womit sichergestellt werden soll, dass Israels Handeln auch als illegal betrachtet wird!
Als das Recht für das Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshof formuliert wurde, wollte die arabische Delegation sicherstellen, dass eine Besatzungsmacht nicht nur dann schuldig ist, wenn sie aktiv ihre Bürger in das besetzte Gebiet umsiedelt, sondern auch, wenn sie nichts aktiv unternimmt, um ihre Bürger davon abzuhalten von selbst dorthin zu ziehen! Das Statut von Rom besagt: „Die direkte oder indirekte Umsiedlung von Teilen ihrer Zivilbevölkerung in die von der Besatzungsmacht besetzten Gebiete“ widerspricht dem Völkerrecht.
Das ist die ungeheuerlichste Kaperung des Völkerrechts für politische Zwecke in der modernen Geschichte.
Wenn Genf jedoch so offenkundig gegen israelische Siedlungen war, warum sich dann überhaupt die Mühe machen dem Statut von Rom die Worte „direkt oder indirekt“ hinzuzufügen? Genf hätte das abgedeckt.
Es wurde ein einzigartiges Recht ausdrücklich gegen Israel geschaffen, weil Genf die Siedlungen in Judäa und Samaria nicht abdeckt. Die USA und Israel haben das Statut von Rom nie anerkannt, weil es offenkundig politischen Charakter hat, um nur ein einziges Land zu verurteilen – etwas, das nicht notwendig gewesen wäre, hätten die Genfer Konventionen gesagt, dass die Siedlungen illegal sind.
Botschafter Alan Baker als bekannter Rechtsexperte, hat sich hier ausführlich mit diesem Thema beschäftigt.