Elder of Ziyon, 13. Dezember 2024

Israel und Syrien haben 1974 ein Entflechtungsabkommen unterzeichnet, um den Yom Kippur-Krieg zu beenden. Es hat bemerkenswerte 50 Jahre gehalten.
Jetzt scheint es so, als ob Israel gegen diese Vereinbarung verstößt, indem es in Bereich einmarschiert, den zu betreten ihm nach dieser Vereinbarung nicht erlaubt war.
Ist das legal?
Erst einmal gibt es da die Frage, ob das Syrien, das die Vereinbarung 1974 unterschrieb, heute als dieselbe Regierung betrachtet werden kann. Im Allgemeinen ist ein Staat laut Völkerrecht verpflichtet Vereinbarungen einzuhalten, die von früheren Regierungen geschlossen wurden. Es ist zu früh zu sagen, ob eine Nachfolgeregierung diese Verpflichtungen einhalten wird.
Damit Israel die Vereinbarung aufkündigen kann, muss es verschiedene Bestimmungen der Wiener Konvention zum Vertragsrecht einhalten. Zwei mögliche Rechtswege, die verfolgt werden können, sind die Artikel 61 und 62. Artikel 61 besagt, wenn die Vereinbarung unmöglich durchzusetzen ist, dann kann sie beendet werden; Artikel 62 besagt, sie könne durch eine nicht vorhersehbare Änderung der Umstände beendet werden. Die Hürden für die Inanspruchnahme beider Artikel sind jedoch recht hoch und selbst wenn Israel sie in Anspruch nehmen wollte, würde es eine formelle Mitteilung machen und mit einer Reaktion eine Zeitlang warten müssen.
Allerdings hat Israel die Vereinbarung nicht annulliert. Es hat gesagt, dass die von ihm unternommenen Schritte, wie in die Pufferzone einzumarschieren, eine vorübergehende Reaktion auf die veränderten Umstände nach dem Zusammenbruch des Regimes Assad sind. Sie sollen die Grenze Israels sichern, weil es keine Garantie dafür gibt, dass man den Rebellen-Streitkräften vertrauen kann die Pufferzone nicht zu betreten und UNDOF könnte sie nicht aufhalten.[*] Sie sollen nur so lange aufrechterhalten bleiben, bis die Situation sich stabilisiert und klar wird, wer die syrische Seite der Grenze kontrolliert.
Aus Sicht Israels ist die Besetzung des Gipfels des Hermon unerlässlich für seine Selbstverteidigung in Abwesenheit verlässlicher UNO- oder anderer Streitkräfte dort.
Schritte wie diese sind mit der Notwendigkeit der Selbstverteidigung oder der Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit gerechtfertigt. Die Zeit drängte und Israel kann es sich nicht leisten mit der Sicherung seiner Grenze zu warten und sicherzustellen, dass keine gefährlichen Waffen in die Hände einer der vielen Jihadistengruppen in Syrien fallen. Bis letzte Woche konnte sich Israel darauf verlassen, dass das syrische Regime auf bestimmte Weisen handelt, mit denen das Entflechtungsabkommen durchgesetzt wird. Selbst die hundert Luftangriffe können als verhältnismäßig angesehen werden, denn es hat wenig bis keinen Kollateralschaden gegeben und die Angriffe richteten sich gegen militärische Ziele.
Während Israel also rein technisch gegen die Vereinbarung von 1974 mit einem Regime verstößt, das nicht länger existiert, rechtfertigt Selbstverteidigung sein Handeln gemäß dem Völkerrecht, bis eine neue syrische Regierung übernehmen und ihr vertraut werden kann.
[*] Nur als Hinweis: Kurze Zeit vorher hatten bereits Jihadisten-Truppen einen UNIFIL-Posten in der Pufferzone angegriffen und die israelische Artillerie hat dort die Verteidigung unterstützt!

[…] War es Israel rechtlich erlaubt die Pufferzone in Syrien zu übernehmen? […]
[…] vertrauen kann die Pufferzone nicht zu betreten und UNDOF könnte sie nicht aufhalten.[*] Sie sollen nur so lange aufrechterhalten bleiben, bis die Situation sich stabilisiert und klar […]