Elder of Ziyon, 15. Dezember 2021
Mondoweiss veröffentlichte einen pro BDS-Artikel von Donna Nevel, die frustriert ist, weil jüdische Zeitungen in Südflorida ihre israelfeindlichen Op-Eds nicht veröffentlichen.
Diese Woche vor 73 Jahren, am 11. Dezember 1948, machte die Resolution 194 der UNO-Vollversammlung klar, dass Palästinenser das Recht hatten in ihre Häuser und auf ihr Land zurückzukehren, von dem sie vertrieben worden waren. Resolution 194 erklärte: „Flüchtlinge, die wünschen in ihre Häuser zurückzukehren und in Frieden mit ihren Nachbarn zu leben, soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erlaubt werden das zu tun.“
Lassen Sie uns die Gründe zusammenfassten, warum es kein „Rückkehrrecht“ gibt.
Paragraf 11 der Resolution der UNO-Vollversammlung erklärt:
beschließt, dass den Flüchtlingen, die in ihre Heime zurückzukehren und in Frieden mit ihren Nachbarn zu leben wünschen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt erlaubt werden soll und dass Ausgleichszahlungen für das Eigentum derer gezahlt werden sollte, die sich entscheiden nicht zurückzukehren und für Verlust oder Schaden von Eigentum, das unter den Regeln des internationalen Rechts oder der Gleichbehandlung von den verantwortlichen Regierungen wiedergutgemacht werden sollten;
weist die Schlichtungskommission an, die Rückführung, Wiederansiedlung und wirtschaftliche und soziale Rehabilitation der Flüchtlinge und Entschädigungszahlungen zu erleichtern und engen Kontakt mit dem Direktor des UN-Flüchtlingswerks für Palästina-Flüchtlinge und durch ihn mit den entsprechenden Organen und Einrichtungen der Vereinten Nationen zu halten;
Legt Resolution 194 eine Rechtsgrundlage für das „Rückkehrrecht“?
Erstens ist dies eine Resolution der Vollversammlung und ist als solche kein Völkerrecht. Zu ihr gehören viele weitere Paragrafen wie Schutz und freier Zugang zu heiligen Orten (was Jordanien nicht beachtete).
Beachten Sie zweitens, dass die Formulierung das Wort „Recht“ nicht verwendet. Das war eine bewusst getroffene Entscheidung, als die Resolution verfasst wurde – weil ein solches Recht nicht existiert.
Drittens lehnten die Araber die Resolution damals ab. Es ist etwas unredlich sie, was sie damals heftig bekämpften, heute als Völkerrecht beanspruchen zu lassen.
Viertens, wie Israel damals argumentierte: Der Absatz stellt Bedingungen für jegliche Rückkehr – die Araber hätten zustimmen müssen, mit ihren jüdischen Nachbarn in Frieden zu leben und das ist nie eingetreten.
Fünftens spezifiziert der britische Originalentwurf der Resolution arabische Flüchtlinge. Diese Wortwahl wurde entfernt, was bedeutet, dass sie sich darauf bezog, dass sowohl auf jüdische wie auch arabische Flüchtlinge in ihre Häuser zurückkehren können sollten. Das ist einer der Gründe, dass jeder arabische Staat sie ablehnte. Dennoch sagt niemand, der „Rückkehr“ unterstützt, dass Juden das Recht auf Rückkehr an die Orte haben, an denen sie jenseits der Grünen Linie lebten.
Und schließlich überlässt nach Angaben des Internationalen Gerichtshofs „das Völkerrecht es jedem Staat die Regeln festzulegen, die die Gewährung seiner Staatsbürgerschaft ordnen“[1]
Doch selbst ohne diese Punkte kann das Dokument nicht so interpretiert werden, dass es die Massenrückkehr von Arabern nach Israel unterstützt. Und der Beweis dafür kommt von der UNO selbst.
1950 gab die United Nations Conciliation Commission for Palestine, die mit genau derselben Resolution gegründet wurde, ein Arbeitspapier zur Interpretation von Paragraf 11 der UNGA 194 aus.
Bei der Interpretation von „in ihre Häuser“ in „die Vollversammlung … beschließt, dass den Flüchtlingen, die in ihre Heime zurückzukehren und in Frieden mit ihren Nachbarn zu leben wünschen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt erlaubt wird“, schrieb die UNCCP (Hervorhebung von mir):
Es gibt keinen Zweifel, dass die Vollversammlung mit der Verwendung dieses Begriffs das Heim eines jeden Flüchtlings meinte, d.h. sein Haus oder seine Unterkunft und nicht sein Heimatland. Darauf weist die Tatsache hin, dass zwei den Begriff „die Bereiche, aus denen sie gekommen sind“ verwendende Zusätze abgelehnt wurden. Darüber hinaus scheint implizit zu folgen, dass, wenn Flüchtlinge, die nicht zurückkehren, für ihr Eigentum entschädigt werden sollen, die Rückkehrer ihre Häuser wieder einnehmen und nur für Verluste und Schäden entschädigt werden.[2]
Das bedeutet, dass selbst für Menschen, die darauf bestehen, dass Resolution 194 den Nachkommen palästinensischer Flüchtlinge das „Rückkehrrecht“ zusteht, diese nicht einfach massenhaft nach Israel ziehen können. Sogar 1950 besagte die großzügigste Lesart der Resolution 194, dass sie nur für diejenigen galt, deren originale Häuser noch intakt waren. Alle anderen würden – so 194 – nur Anspruch auf Entschädigung haben – wenn denn 194 überhaupt juristische Gültigkeit gehabt hätte. (Israel hatte angeboten bis zu 100.000 Arabern in den 1950-er Jahren die Rückkehr in ihre Häuser zu erlauben, aber die Araber lehnten das Angebot ab.)
Diejenigen, die behaupten Resolution 194 gebe Millionen von Nachkommen von Flüchtlingen das Recht auf Rückkehre, um Israel demografisch zu überfluten, haben keine juristische Grundlage dafür.
Es gibt aber noch einen stärkeren Punkt. Die Forderung nach „Rückkehr“ beruhte nie auf Gesetzmäßigkeit von Moral oder Recht. Es ging immer darum Israel zu vernichten.
Von Anfang an gab die arabische Welt im Privaten zu, dass das Bestehen auf diesem „Rückkehrrecht“ eine Nebelwand war, um dem wahren Zweck einen humanitären Glanz zu verleihen.
Schon im Oktober 1949 sagte Ägyptens Außenminister Muhammad Salah al-Din: „… mit der Forderung der Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge meinen die Araber ihre Rückkehr als Herren, nicht Sklaven; oder um es sehr deutlich zu formulieren: Die Intention ist die Auslöschung Israels.“[3]
Gleichermaßen sagte Ägyptens Nasser 1960: „Wenn die Flüchtlinge nach Israel zurückkehren, wird Israel aufhören zu existieren.“[4]
1950 schlug die libanesische Wochenzeitung As-Sayyad vor, dass die arabischen Staaten Israel anerkennen sollten, um die Rückkehr der Flüchtlinge zu sichern. Auf diese Weise, fügte sie hinzu, „sollten wir eine große arabische Mehrheit schaffen, die als effektivstes Mittel der Wiederbelebung des arabischen Charakters Palästinas dienen würde, indem eine Fünfte Kolonne für den Tag der Rache und der Abrechnung gebildet wird.“[5]
Abdullah el-Yafi, der Premierminister des Libanon, erklärte 1966: „Der Tag, an dem die Hoffnung der Araber auf die Rückkehr der Flüchtlinge nach Palästina wahr wird, wird der Tag der Vernichtung Israels sein.“[6]
Die Leute, die behaupten, sie würden sich um „Rückkehr“ sorgen, haben eine Agenda, die das Gegenteil von humanitär ist. Es handelt sich um eine Agenda der Zerstörung. Und es gibt keinen Unterschied in den Zielen der arabischen Führer damals und der BDS-ler heute.
[1] Internationaler Gerichtshof, Fall Nottebohm, zweite Phase, Urteil vom 6. April 1955.
[2] UNO-Dokument a/AC.25/W/45, „Analyse von Paragraf 11 der Resolution der Vollversammlung vom 11. Dezember 1948“, 15. Mai 1950.
[3] Der ägyptische Außenminister Salah-el-Din: Die ägyptische Zeitung Al-Misri, Kairo (11. Oktober 1949), zitiert von N. Feinberg: Studies in International Law, mit einem Sonderverweis auf den arabisch-israelischen Konflikt (Jerusalem, Hebräische Universität, Magnes Press, 1979), S. 506.
[4] Neue Zürcher Eitung, 1. September 1960, zitiert von Terence Prittie in: Curtis M. Neyer/C. Waxman/A. Pollack (Hg.): The Palestinians: People, Historiy, Politics.1975.
[5] Israel gives Plan on Arab Refugees. New York Times, 12. November 1953, zitiert ein israelisches Weißbuch.
[6] Abdullah el-Yafi, Premierminister des Libanon. Libanesische Tageszeitung El-Hayat, Beirut, 29. April 1966, zitiert von N. Feinberg, o.a.