Eine Waffenstillstandslinie ist keine Grenze eines Palästinenserstaates: Widerlegung des Mythos der Grünen Linie

Chaim Lax, HonestReporting, 31.August 2022

In einem Meinungs-Artikel für die Washington Post verwies der bekannte israelische Aktivist und Journalist Gershom Gorenberg häufig auf die Grüne Linie als „Israels „Grenze“. Gorenberg ist weit davon entfernt der einzige zu sein, der die Linie, die Israel 1948 bis 1967 von seinen arabischen Nachbarn trennte, als „Grenze“ zu bezeichnen (siehe hier und hier). Selbst die Europäische Union verweist in ihren Bestimmungen dafür, welche israelischen Einheiten EU-Gelder qualiziert sind, auf Israels „Grenzen von vor 1967“.

Der Begriff „Grenze“ ist jedoch eine Fehlbenennung, weil er eine vereinbarte dauerhafter Grenzziehung zwischen zwei souveränen Einheiten bezeichnet.

In Wirklichkeit ergab sich die Gründe Linie als Ergebnis einer Waffenstillstandsvereinbarung zwischen den Israelischen Verteidigungskräften (IDF) und arabischen Armee am Ende des Unabhängigkeitskriegs von 1948.

In diesem Text werden wir einen Blick auf die Geschichte der Grünen Linie, ihren Status nach dem Sechstage-Krieg 1967 und darauf werfen, was das für zukünftige Friedensverhandlungen zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde (PA) bedeutet.

Die Herkunft der Grünen Linie

Als der Unabhängigkeitskrieg Anfang 1949 zu Ende ging, traten Israel und seine kriegerischen Nachbarn (Ägypten, Jordanien, Syrien und der Libanon) in Waffenstillstandsgespräche ein, ein Versuch die Feindseligkeiten zu beenden und Waffenstillstands-Vereinbarungen einzuführen.

Von Februar bis Juli 1949 arbeitet Israel Waffenstillstandsvereinbarungen mit jedem seiner Nachbarn aus. Als Teil dieser Vereinbarungen wurden Waffenstillstandslinien festgelegt, die das Territorium abgrenzte, das israelische Militärkräfte von den bewaffneten Kräften seiner benachbarten arabischen Länder trennte.

Aufgrund der nachdrücklichen Forderung Ägyptens, Jordaniens und Syriens während der Waffenstillstandsverhandlungen beinhaltet jede dieser Vereinbarungen Klauseln, die unmissverständlich erklären, dass diese Linien keine offiziellen Grenzen sind und keinerlei zukünftige territoriale Ansprüche irgendeines Landes beeinträchtigen.

Die Waffenstillstandsvereinbarung, die zwischen Israel und Jordanien erzielt wurde, erklärt: „Den Demarkationslinien des Waffenstillstands … ist von den Parteien zugestimmt worden, ohne das damit zukünftige territoriale Vergleiche oder Grenzlinien oder Ansprüche einer der Parteien dazu beeinträchtigt werden.“

Er erklärt zudem, dass die Vereinbarung „ausschließlich von militärischen Überlegungen diktiert ist“ und keine Auswirkungen auf eine zukünftige Friedensregelung haben wird.

Gleichermaßen heißt es im Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und Ägypten: „Die Demarkationslinien des Waffenstillstands werden in keiner Weise als politische oder territoriale Grenzen gedeutet.“

Diese Interpretation der Waffenstillstandsvereinbarungen von 1949 wurde vom früheren Vizepräsidenten des Internationalen Strafgerichtshofs, Stephan Schwebel, bestätigt, der in Justice in International Law schrieb: „Die Waffenstillstandsabmkommen von 1949 bewahren ausdrücklich die territorialen Ansprüche aller Parteien und behaupten nicht endgültige Grenzen zwischen ihnen festzulegen.“

Damit sieht man, dass die Grüne Linie nie als offizielle Grenze gedacht war und einzig den Waffenstillstand zwischen Israel und seinen Nachbarn kennzeichnete, bis ein ordnungsgemäßes Friedensabkommen erreicht würde.

Trotzdem sollte die Grüne Linie die nächsten 18 Jahre, ohne dass eine Friedensregelung in Sicht war, als Trennungslinie zwischen den Israelischen Verteidigungskräften und den Militärs seiner umgebenden arabischen Nachbarn bestehen bleiben.

Resolution 242 des Sicherheitsrats: Die Grüne Linie nach dem Sechstage-Krieg

Am 5. Juni 1967 begann Israel nach einer Reihe von Ägypten begangener Kriegsakte einen Präventivschlag gegen das Land. Dem folgte bald schwerer Beschuss israelischer Streitkräfte wie zivilen Zentren durch Jordanien (obwohl Israel an Jordanien appelliert hatte sich aus dem Krieg herauszuhalten).

Aus sechs Tagen intensiver Kämpfe ging Israel siegreich hervor; es übernahm die Kontrolle über die Wüste Sinai, den Gazastreifen, die Golanhöhen, die Westbank und Ostjerusalem.

Sobald der Sechstage-Krieg endete, wurde die Grüne Linie praktisch nicht weiter existent, weil sie die Realität vor Ort nicht mehr wiedergab.

Am 22. November 1967 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat im Nachgang die Resolution 242. Unter anderem rief die Resolution Israel auf sich „aus in dem jüngsten Konflikt besetzten Gebieten zurückzuziehen“ und dass alle involvierten Länder „in Frieden und sicheren und anerkannten Grenzen leben“ sollten.

Obwohl manche diese Resolution so interpretieren, dass sie von Israel fordere auf die Grüne Linie zurückzukehren, war das nie ihre ursprüngliche Absicht.

In einem 1974 gegebenen Interview erklärte Lord Caradon, der britische Botschafter bei der UNO, der die Resolution 242 vorlegte, dass sie nicht zur Rückkehr auf die Grüne Linie aufruft, denn „es wäre falsch gewesen zu fordern, dass Israel auf seine Positionen vom 4. Juni 1967 zruückkehrt, weil diese Positionen nicht erstrebenswert war und künstlich waren … sie waren lediglich Waffenstillstandslinien.“

Das wurde zusätzlich von Arthur Goldberg bestätigt, dem US-Botschafter bei der UNO, der half die Resolution 242 zu formulieren; er hielt fest, dass die Resolution „das Ausmaß des Rückzugs“ nicht festlegt.

Tatsächlich versuchte die Sowjetunion zwei Tage vor der Annahme der Resolution 242 eine Resolution durchzubringen, die von Israel den Rückzug auf die Grüne Linie verlangt hätte. Dieser Vorschlag wurde rundheraus abgelehnt.

Damit betrachtet die Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrats entgegen populärer Überzeugung die Grüne Linie nicht als wichtig und verlangt von Israel keineswegs den Rückzug auf die Waffenstillstandslinien von 1949.

Der Grund, dass Israel nicht verpflichtet wurde sich auf die Grüne Linie zurückzuziehen, lautete, dass diese Waffenstillstandslinien in Übereinstimmung mit Resolution 242 keine „sicheren Grenzen“ darstellen würden. Sollte Israel zur Grünen Linie zurückkehren, wäre die überwiegende Mehrheit ihrer zivilen Zentren unter direkter Bedrohung sowohl aus der Westbank als auch dem Gazastreifen stehen.

An seiner engsten Stelle wäre Israel zwischen Mittelmeer und seiner östlichen Grenze nur 16km breit.

Dass diese Waffenstillstandslinien, die umgangssprachlich als die „Auschwitz-Linien“ bezeichnet worden sind, nicht zu verteidigen waren, wurde von US-Präsident Lyndon Johnson im Juni 1967 festgehalten, als er sagte, ein israelischer Rückzug auf die Grüne Line wäre ein Rezept für „erneute Feindseligkeiten“.

Johnsons Kommentare wurden vom US-Generalstab in einem Telegramm bestätigt, in dem es hieß: „Von einem strikt militärischen Standpunkt aus müssten Israel einiges des eroberten Territoriums behalten, um militärisch sich zu verteidigende Grenzen zu verschaffen.“

Die Grüne Linie in zukünftigen Verhandlungen

Obwohl sie seit 1967 erloschen ist, glauben manche, die Grüne Linie werde die Grundlage einer zukünftigen Verhandlungslösung zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde sein.

Wie schon festgehalten, würde ein Friedensplan, der die Grüne Linie zu Israel dauerhafter Grenze macht, dazu führen, dass der jüdische Staat praktisch nicht zu verteidigen ist.

Aus diesem Grund erklärte Premierminister Yitzhak Rabin 1995: „Die Grenze des Staates Israel … wird jenseits der Linien liegen, die vor dem Sechstage-Krieg bestanden.“§

Selbst währen seiner Verhandlungen mit Yassir Arafat im Jahr 2000, die weitreichende Zugeständnisse seitens Israels vorsahen, hatte Premierminister Ehud Barak nie vor einen vollen israelischen Rückzug auf die Grüne Linie vorzunehmen.

Gleichermaßen erklärte ein Brief von Premierminister Ariel Sharon an US-Präsident George W. Bush aus dem Jahr 2004: „Es ist unrealistische zu erwarten, dass der Ausgang von Endstatus-Verhandlungen ein voller und kompletter Rückzug auf die Waffenstillstandslinien von 1949 sein wird, und alle bisherigen Versuche eine Zweistaatenlösung auszuhandeln haben zu demselben Schluss geführt.“

Dieser Brief wurde später von US-Repräsentantenhaus in Resolution 460 bestätigt, dem der Senat beipflichtete.

Zu guter Letzt: Als Israel den Bau der Sicherheitsbarriere begann, um während der zweiten Intifada die Zahl der palästinensischen Terroranschläge auf israelische Zivilisten zu reduzieren, machte Ariel Sharon deutlich, dass diese zwar weitgehend die Grüne Linie als Grundlage hatte (obwohl einige sich nach Osten und Westen der Waffenstillstandslinie erstreckte), die Sicherheitsbarreir eaber keine politische Realität spiegelt; sie war einzig dazu gedacht israelischen Zivilisten Schutz zu bieten.

Wie aus der Analyse oben zu erkennen ist, war die Grüne Linie nie dazu gedacht eine permanente Grenze zwischen Israel und seinen Nachbarn zu sein. Stattdessen sollte sie vorübergehend die Stellungen der IDF und der anderen Militärs markieren, die an Israels Unabhängigkeitskrieg beteiligt waren.

Im Gegensatz zum Narrativ, das von großen Medien wie der Washington Post verbreitet werdne, war die Grüne Linie niemals eine dauerhafte Grenze.

Und keine israelische Regierung, wo immer sie im  politischen Spektrum stehen mag, wird zulassen, dass das, das einst eine Waffenstillstandslinie war, zu einer dauerhaften Grenze werden wird.

Die Linie von 1967, die Israel und die Westbank teilte, ist ein Denkfehler

Am 20. Mai 1967 sperrte der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser die Straße von Tiran und verkündete: „Dieses Gewässer gehört uns… die israelische Flagge darf nicht durch den Golf von Aqaba fahren.“

Shlomo Slonim, The Jerusalem Post, 17. Juli 2020

IDF-Soldaten kommen während des Sechstage-Krieges im Juni 1967 auf dem Tempelberg an. Ein paar Monate später traf sich die Arabische Liga und erklärt: „Nein zu Frieden mit Israel, Nein zur Anerkennung Israels; Nein zu Verhandlungen mit Israel.“ (Foto: GPO)

In ihrem unerbittlichen Drang den Palästinensern Selbstbestimmung zu verleihen, führen europäische Regierungsvertreter ausnahmslos an, dass die Linie vom 5. Juni 1967 als Trennlinie zwischen Israel und dem vorgeschlagenen Palästinenser-Gemeinwesen sei. Es ist so, als ob diese Linie in heiliger Schrift geweiht und für alle Betroffenen als Ausgangspunkt für jegliche Verhandlungen zwischen den Parteien bindend sei.

Allerdings wurden diese Linien, die im Juni 1967 Israel von den Arabern trennten, von einem Mann mehrere Wochen vor diesem Datum zerschmettert. Am 20. Mai 1967 sperrte der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser die Straße von Tiran und verkündete entgegen der UNO-Vereinbarung: „Dieses Gewässer gehört uns… die israelische Flagge darf nicht durch den Golf von Aqaba fahren … wir sind zum Krieg bereit.“

Mit dieser Bekanntmachung erklärte Nasser die Linien vom 5. Juni für ungültig. Den letzten Schliff gab es, als Jordanien am 5. Juni in Jerusalem das Feuer auf Israel eröffnete. Früher an diesem Tag hatte Israel angeboten die Angelegenheiten zwischen den beiden Ländern intakt zu halten, falls Jordanien von Feindseligkeiten Abstand nahm, aber Jordanien antwortete mit Sperrfeuer, was die letzten Überreste der Juni-Linien vernichtete.

Das ist keine theoretische Analyse; es wird von den nachfolgenden Verhandlungen vollkommen bestätigt, die zwischen den Mächten und bei den Vereinten Nationen erfolgten.

Unmittelbar nach dem Sechstage-Krieg forderte derselbe Nasser, dass Israel sich sofort aus allen Gebieten zurückzieht, die es erobert hatte. Trotz seiner Kriegstreiberei beschuldigte er Israel der Aggression, etwas, das Israels Anwesenheit in den Gebieten als Verletzung des Völkerrechts abstempeln würde.

Die Sowjetunion, die unter der Niederlage ihrer Waffen litt, nahm diesen Kehrreim bei der UNO auf, scheiterte aber sowohl im Sicherheitsrat wie auch in der Vollversammlung damit die nötige Mehrheit zu sichern, damit Israel Aggression vorgeworfen werden konnte. Daraufhin schickte Moskau seinen Präsidenten Alexej Kossygin in die Vereinigten Staaten; er sollte versuchen Präsident Lyndon Johnson davon zu überzeugen sich dem Druck anzuschließen Israel auf die ehemaligen Linien zurückzudrängen. Johnson lehnte den sowjetischen Vorschlag kategorisch ab.

Der Präsident hatte zuvor erklärt: „Die Nationen der Region haben 20 Jahre lang nur brüchige Waffenstillstandslinien gehabt, die sie verletzten. Was sie jetzt brauchen sind anerkannte Grenzen und andere Vorkehrungen, die ihnen Sicherheit vor Terror, Zerstörung und Krieg geben.“

Johnson lehnte Kossygins Vorschlag ab und sagte: „Das ist kein Rezept für Frieden, sondern für erneuerte Feindseligkeit.“ Außerdem „müssen die Konfliktparteien diejenigen sein, die Frieden schließen.“

Lange und mühsame Verhandlungen zwischen den Mächten zogen sich bis zum 22. November 1967 hin, als der Sicherheitsrat die Resolution 242 verabschiedete, die das Grundlagendokument für eine friedliche Regelung des arabisch-israelischen Konflikts wurde. Mit der Übernahme von 242 wurden „sichere und anerkannte Grenzen“ das Grundprinzip für jede verbindliche Regelung.

Die Linien vom 5. Juni wurden komplett beseitigt und in keinem Dokument angeführt. Israel hatte ein Recht auf sichere und anerkannte Grenzen, die zwischen den Seiten ausgehandelt werden. Nur solche Abkommen würden helfen die zukünftige israelische Sicherheit gewährleisten.

Johnson war auch nicht der einzige US-Präsident, der diese Formel bestätigte. Präsident Ronald Reagan erklärte in seiner Rede zu Nahost-Friedensbemühungen am 1. September 1982: „Ich habe Israels heldenhaften Überlebenskampf seit seiner Gründung immer verfolgt und unterstützt… in den Grenzen vor 1967 war Israel an seiner engsten Stelle kaum 16km breit. Der größte Teil der Bevölkerung Israels lebte in Reichweite der Artillerie der feindlichen arabischen Feinde. Ich werde Israel nicht auffordern wieder so zu leben.“

Die amerikanische Haltung die Waffenstillstandslinien von 1948 für null und nichtig zu betrachten spiegelt somit eine parteiübergreifende Politik.

Daher kommt die Frage auf: Woher nehmen diese Europäer diese Formel vom 5. Juni? Die Antwort lautet, dass der Sicherheitsrat am 23. Dezember 2016 auf Drängen von Präsident Barack Obama Resolution 2334 verabschiedete, die die alte Formel von den Linien vom 5. Juni erneuern wollte.

Drei Wochen bevor er das Weiße Haus verließ war das Obamas Abschiedsgeschenk an seinen treuen Widersacher, Premierminister Benjamin Netanyahu. Aber Resolution 2334 bestätigt auch Resolution 242, sie kann also nicht annullieren, was 242 durchsetzte. Darüber hinaus wurde 2334 mit der Enthaltung der USA verabschiedet, was bedeutet, dass nur 242 das akzeptierte und anerkannte System für eine Regelung bleibt. [Anmerkung heplev: Das verstehe ich nicht; der Sicherheitsrat hat den Beschluss gefasst, damit ist er gültig.]

Kurz gesagt: Die Linien vom Juni wurden von Nasser zerstört und mit der Verabschiedung von 242 begraben. Die Bemühung zur Wiederbelebung der Anerkennung der Linien vom 5. Juni müssen abgebrochen werden. Israel handelt in Übereinstimmung mit internationalen und UNO-Recht, wenn es solche nutzlosen Bemühungen ablehnt.

Die Rechtsgrundlage zur Anwendung israelischen Rechts in Judäa, Samaria und dem Jordantal

Maurice Hirsch, Palestinian Media Watch, 1. Juli 2020

Einleitung

Israel hat angekündigt, dass es israelisches Zivilrecht auf Bereiche von Judäa und Samaria sowie das Jordantal (das Gebiet, das von Jordanien nach 1948 in „Westbank“ umbenannt wurde) anwenden will, entweder am oder nach dem 1. Juli 2020. Obwohl das von manchen als übereilte politische Entscheidung betrachtet wird, lautet die fundamentalere Frage: Hat Israel nach dem Völkerrecht das Recht, das zu tun?

Die Antwort auf diese Frage ist ein klares – Ja.

  1. Der Völkerbund wies 1922 ganz Israel, einschließlich dieser Gebiete, dem Zweck zu, eine nationale jüdische Heimstatt zu schaffen. Kein anderes international anerkanntes Instrument hat diese Entscheidung ersetzt.
  2. Die arabischen Länder und die meisten arabischen Einwohner des vom britischen Mandat kontrollierten Palästina lehnten den UNO-Teilungsplan von 1947 ab, also hat dieser heute gemäß dem Völkerrecht keine Bedeutung.
  3. Kein anderes Land hat einen legalen Anspruch auf das Territorium.
  4. Judäa und Samaria sowie das Jordantal sind nie durch Staatsgrenzen vom Rest Israels abgetrennt worden.
  5. Die Anwendung israelischen Rechts auf Judäa, Samaria und das Jordantal sollte nicht als „Annexion“ bezeichnet werden, da Annexion die Aneignung von Territorium durch einen Staat auf Kosten eines anderen Staates ist.

Dementsprechend hat Israel gemäß dem Völkerrecht das Recht sein Zivilrecht auf diese Bereiche anzuwenden.

Der historisch-rechtliche Status von Judäa, Samaria und dem Jordantal 1517 bis 2020

Von 1517 bis 1917 war der gesamte Bereich Israels, einschließlich Judäas, Samarias und des Jordantals, Teil des Osmanischen Reichs. Während dieser Periode gab es in der Gegend keinen unabhängigen, souveränen Staat.

1916 trafen die britischen und französischen Imperien im Vorgriff auf das Ende des Ersten Weltkriegs unter Mitwirkung des Russischen Reiches eine Vereinbarung die Kontrolle über den Nahen Osten unter sich aufzuteilen. Die als „Sykes-Picot-Abkommen“ bekannte Vereinbarung teilte die Einflussbereiche und Kontrolle in einem Großteil des Nahen Ostens zwischen den beiden Reichen so auf, wie in der folgenden Karte dargestellt:

1917 gab die britische Regierung die Balfour-Erklärung ab:

Die Regierung Seiner Majestät betrachtet mit Wohlwollen die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina und wird ihr Bestes tun, die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern, mit der Maßgabe, dass nichts geschehen soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nicht-jüdischen Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und den politischen Status der Juden in anderen Ländern in Frage stellen könnte. (Hervorhebung hinzugefügt)

Beim Treffen in San Remo in Italien im April 1920, wo die Zukunft der früheren Territorien des osmanischen Reiches diskutiert wurde, beschlossen die Haupt-Alliierten, die die Deutschen und die Osmanen besiegt hatten, dass einige Gebiete Staaten werden sollten. Was „Palästina“ betrifft, so beschlossen die Alliierten:

„Das Mandat wird dafür verantwortlich sein die ursprünglich am 2. November 1917 von der britischen Regierung gemachte und von den anderen alliierten Mächten übernommene Erklärung zugunsten der Gründung einer nationalen Heimstatt für das jüdische Volk in Palästina umzusetzen.“

Damals bestand „Palästina“ aus Israel (einschließlich Judäa, Samaria und dem Jordantal) sowie dem Territorium, das heute Jordanien ist.

Der Beschluss von San Remo wurde 1922 im Völkerbund-Mandat für Palästina verankert.

Die Präambel des Mandats bestätigte die Balfour-Erklärung und bestätigte erneut die historische Verbindung des jüdischen Volks zum Land Israel mit diesen Worten:

In Anbetracht dessen, dass die alliierten Hauptmächte … ferner übereingekommen sind, dass der Mandatar verantwortlich sein soll für die Verwirklichung der ursprünglich am 2. November 1917 durch die Regierung Seiner Britischen Majestät erlassenen und von den erwähnten Mächten anerkannten Deklaration zugunsten der Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina, wobei klar verstanden ist, dass nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und die religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und die politische Stellung, deren sich die Juden in irgendeinem anderen Lande erfreuen, beeinträchtigen würde; und

dass dadurch die Anerkennung der historischen Verknüpftheit (historical connection) des jüdischen Volkes mit Palästina und der Grundlagen für die Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in diesem Lande erfolgt ist. (Hervorhebung hinzugefügt)

1923 wurde in Übereinstimmung mit Artikel 25 des Mandats eine Entscheidung getroffen das Mandat Palästina in zwei Instanzen zu teilen – „Palästina“ westlich des Jordan und „Transjordanien“, das mit der Zeit (1948) als Haschemitisches Königreich Jordanien anerkannt werden sollte. Die Vorkehrungen des Mandats zur Gründung der jüdischen nationalen Heimstatt, einschließlich durch Ansiedlung von Juden in dem Land, traf weiter auf das gesamte Gebiet westlich des Jordan zu. Die folgen Karte illustriert diese Teilung:

Während Artikel 80 der Charta der neu einberufenen Vereinten Nationen (die den Völkerbund ersetzen) die vom Mandat dem jüdischen Volk gewährten Rechte wahrte, ging die UNO in der Folge des Zweiten Weltkriegs erneut die Palästina-Frage an. Nach Betrachtung der verschiedenen vorgelegten Empfehlungen beschloss die Vollversammlung der UNO am 29. November 1947 die Resolution 181, bekannt als „Teilungsplan für Palästina“. Diese Resolution wollte das verbleibende Territorium Palästina in zwei neue Staaten teilen – einen jüdischen Staat und einen arabischen Staat – wobei die vorgesehenen neuen Grenzen der entstehenden Staaten in der folgenden Illustration zu erkennen sind:

Im Teilungsplan der UNO taucht kein Hinweis auf den Begriff „Westbank“ auf. Fakt ist: Bei der Ziehung der Grenzen des „arabischen Staates“ sagt die Resolution ausdrücklich: „Die Grenze auf dem Bergland westlich von Samaria und Judäa beginnt am Jordan“.

Während Repräsentanten des jüdischen Volks den Teilungsplan akzeptierten, lehnten ihn die arabischen Repräsentanten und die umliegenden arabischen Länder in seiner Gesamtheit ab und begannen aktive Vorbereitungen, um das gesamte Gebiet militärisch zu erobern. Die Reaktion der arabischen Repräsentanten und Länder machte die Umsetzung der Resolution 181 der UNO-Vollversammlung unmöglich und sie wurde nie vom UNO-Sicherheitsrat bestätigt.

Am 14. Mai 1948 erklärte Israel seine Unabhängigkeit ohne seine Grenzen festzulegen. Der neue Staat wurde sofort von einer Koalition aus 5 arabischen Staaten sowie von arabischen Kräften im ehemaligen Mandatsgebiet angegriffen, die zusammen anstrebten ihn auszulöschen. Die ägyptischen Streitkräfte griffen von Süden aus an, die libanesischen und syrischen von Norden und die jordanischen, begleitet von irakischen Kräften, griffen von Osten aus an.

Die jordanischen Streitkräfte attackierten und besetzten Judäa, Samaria und das Jordantal, die sie dann – zum ersten Mal – als „die Westbank“ bezeichneten. Die dieses Gebiet besetzenden jordanischen Streitkräfte zerstörten die bestehenden jüdischen Gemeinden und töteten oder vertrieben ihre Einwohner.

1949 schloss Israel „Waffenstillstands“-Abkommen mit den benachbarten arabischen Staaten. Die Waffenstillstandsvereinbarung mit Jordanien bestimmte, dass die gezogenen Demarkationslinien unter keinen Umständen als „Grenzen“ betrachtet werden dürfen.

So erklärte Artikel II der Waffenstillstandsvereinbarung:

Es wird zudem anerkannt, dass keine Vorkehrung dieser Vereinbarung in irgendeiner Weise die Rechte, Ansprüche und Haltung einer der Parteien hierzu einer endgültigen Friedensregelung der Palästinafrage vorgreifen soll; die Vorkehrungen dieser Vereinbarung sind ausschließlich durch militärische Überlegungen angeordnet.

Artikel VI.9 derselben Vereinbarung schreibt vor:

Die in den Artikeln V und VI dieses Abkommens definierten Waffenstillstandsabgrenzungslinien werden von den Vertragsparteien unbeschadet künftiger territorialer Siedlungen oder Grenzlinien oder der diesbezüglichen Ansprüche einer Vertragspartei vereinbart.

Die Waffenstillstandslinien sollten dann als „Grüne Linie“ bekannt werden.

Ein jordanischer Versuch Judäa, Samaria und das Jordantal zu annektieren wurde von der internationalen Gemeinschaft abgelehnt.

Artikel 24 der ursprünglichen Charta der palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) legte fest: „Diese Organisation [die PLO] übt keinerlei territoriale Souveränität über die Westbank im haschemitischen Königreich Jordanien, im Gazastreifen oder im Bereich von Himmah aus.“

Im Juni 1967 griff Jordanien Israel erneut an. In Verteidigung gegen den Angriff vertrieb Israel die jordanischen Besatzer und eroberte die Kontrolle über Judäa, Samaria und das Jordantal.

Mehrere Monate nach dem Ende des Sechstage-Krieges, am 22. November 1967, verabschiedete die NO die Resolution 242. Diese wird oft fälschlich so dargestellt, dass sie von Israel fordert sich auf die Grenzen von vor 1967 zurückzuziehen. Tatsächlich lautet sie wie folgt:

Der Sicherheitsrat,
mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten,
unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann,
ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

  1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
    i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
    ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;
  2.  erklärt ferner, dass es notwendig ist,
    a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;
    b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;
    c) die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen;
  3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten, mit dem Ziel, eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestim-mungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;4.ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat baldmöglichst über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten. [Hervorhebung hinzugefügt]

Die Resolution 242 verlangt von Israel nicht sich aus „allen besetzten Gebieten“ zurückzuziehen, sondern fordert einen gerechten und dauerhaften Frieden, der sowohl Abzug Israels aus „besetzten Gebieten“ als auch „Respekt für die und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet und ihr Recht in Frieden und sicheren sowie anerkannten Grenzen, frei von Bedrohung oder Gewaltakten zu leben“.

Frühere Entwürfe hatten zwar einen Rückzug Israels „aus den besetzten Gebieten“ vorgeschlagen, aber das Wort „den“ wurde in der vom Sicherheitsrat beschlossenen Endversion der Resolution gestrichen, um zu kennzeichnen, dass ein voller Rückzug Israels auf die 1949 eingerichteten Waffenstillstandslinien nicht gefordert ist.

Seit 1967 hat Israel Judäa, Samaria und das Jordantal über einen Militärbefehlshaber verwaltet. Im Gegensatz dazu wandte es seit kurz nach dem Sechstage-Krieg sein Zivilrecht auf umfangreiche Gebiete Jerusalems an.

Die Anwendung von israelischem Zivilrecht auf Judäa, Samaria und das Jordantal sollte nicht als „Annexion“ definiert werden, da sie nicht auf Kosten eines anderen Staates durchgeführt wird. Gemäß Rainer Hofmann in der Max Planck-Enzykolpädie für Internationales Recht bedeutet Annexion, „den gewaltsame Erwerb von Territorium durch einen Staat auf Kosten eines anderen Staates … Annexion steht im Gegensatz zur Übernahme von a) Terra Nullius [Latein für ‚Niemandsland‘],,,“ [Hervorhebung hinzugefügt]

Die Rechtmäßigkeit jüdischer Siedlungen in Judäa und Samaria

Die Administration Trump trifft eine ehrbare und legitime Entscheidung

Joseph Puder, FrontPage Magazine, 27. November 2019

Die Administration Trump traf vor kurzem eine historische Entscheidung: Die israelischen Siedlungen in Judäa und Samaria sind legal. Es war keine totale Überraschung, da dieser Reporter immer geglaubt hat, dass Judäa und Samaria – oder wie manche Leute sie bezeichnen: die Westbank – „umstrittene Gebiete“ waren. Eines waren sie offensichtlich nicht: „besetztes palästinensisches Territorium“.

Einen Palästinenserstaat hat es nie gegeben und daher ist der (von antiisraelischen Gruppen liebevoll verwendete) Begriff falsch und irreführend. Die Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrats (UNSC), formuliert nach dem Sechstage-Krieg von 1967, war im Prinzip ein Angebot „Frieden für Land“. Die Resolution betonte ausdrücklich das Wort „Territorien“ und nicht „alle Territorien“. Mit anderen Worten: Die den Entwurf der Resolution schrieben stellten sicher, dass die fraglichen Gebiete in Verhandlungen geregelt würden. Sie begriffen eindeutig, dass Israel eine sicherere Grenze brauchte und dass Gebiete wie das Jüdische Viertel in Jerusalem und anderes Land, das Juden in Ostjerusalem gehörte, Teil Israels sein mussten und dass Jerusalem idealerweise vereint sein sollte. Der Gush Etzion südlich von Jerusalem war vor dem Unabhängigkeitskrieg von 1948 ein Block von Gemeinden in jüdischem Besitz. Jordaniens Arabische Legion eroberte ihn 1948 mittels gewalttätiger Aggression, wobei die jüdischen Verteidiger getötet und die Bewohner vertrieben wurden. 1967 wurde der Etzion-Block befreit. Die UNO oder der Völkerbund beschlossen nicht, dass Juden kein Recht hätten sich in Judäa und Samaria niederzulassen – Gebiete, die die Wiege der jüdischen Zivilisation bildeten.

Statt nach ihrer Niederlage im Sechstage-Krieg an den Verhandlungstisch zu kommen, beschlossen die Staaten der Arabischen Liga auf dem Gipfel von Khartum im August 1967 die „Drei Nein“ zu erklären: Nein zu Frieden mit Israel, Nein zur Anerkennung Israels, Nein zu Verhandlungen mit Israel. Daher war Israel der legale Schirmherr der 1967 eroberten Gebiete. Als Ägypten in Camp David 1979 einen Friedensvertrag mit Israel schloss, gab Israel die Halbinsel Sinai an Ägypten zurück. Gleichermaßen erhielt Jordanien, als es im  Juli 1994 einen Friedensvertrag mit Israel unterschrieb, alle seine Ansprüche erfüllt, einschließlich Wasser-Ressourcen. Jordanien gab allerdings im Juni 1988 seinen Anspruch auf die Westbank auf und übergab ihn den Palästinensern. Die Oslo-Vereinbarungen sollten die Zukunft der umstrittenen Gebiete Mit Hilfe von Verhandlungen regeln, mit dem Endziel eines Palästinenserstaats. Stattdessen entschieden sich Arafat und die palästinensische Autonomiebehörde einen bewaffneten Kampf zu beginnen, der als Zweite Intifada bekannt wurde. Arafat lehnte das großzügige Angebot des israelischen Premierministers Ehud Barak beim von Präsident Bill Clinton geleiteten Gipfel in Camp David im Juli 2000 ab. Die Palästinenser waren einfach nicht bereit ein „Ende des Konflikts“ zu verhandeln.

John Kerry, ehemaligs Außenminister in der Administration Obama, beschrieb die jüdischen Siedlungen in Judäa und Samaria als „gemäß dem Völkerrecht illegal“. Eugene Victor Rostow, ein angesehener Jura-Wissenschaftler, Dekan der Yale Law School, der unter Präsident Lyndon B. Johnson als Staatsminister für politische Angelegenheiten diente, half die Resolution 242 zu entwerfen. 1990 widerlegte Rostow die Ansicht, dass die Regierung Israels die Genfer Konvention verletzt. Die Konvention verbietet viele der unmenschlichen Praktiken der Nazis und der Sowjetunion während des Zweiten Weltkriegs – Taten wie die Umsiedlung von Menschen in oder aus besetzten Gebieten zum Zweck der Auslöschung, Sklavenarbeit oder Kolonisierung. Rostow zeigte auf, dass die jüdischen Siedler in der Westbank „nicht von der Regierung in das Gebiet ‚deportiert‘ oder ‚umgesiedelt‘ wurden und ihre Bewegung keine der Gräueltaten oder schädlichen Auswirkungen auf die bestehende Bevölkerung umfasste, die von der Genfer Konvention geschützt werden soll.“

Früher, am 19. September 1983, schrieb Rostow eine Stellungnahme in der New York Times; sie trug die Überschrift „Israels Siedlungsrecht ist unangreifbar.“ Er fuhr fort: „Israel hat ein unanfechtbares juristisches Recht Siedlungen in der Westbank zu gründen. Die Westbank ist Teil des britischen Mandats Palästina, zu dem Israel und Jordanien sowie gewisse weitere Territorien, die noch nicht allgemein als zu einem der Länder gehörend anerkannt waren. Während jüdische Siedlungen östlich des Jordan 1922 aufgegeben wurde, bleiben solche Siedlungen in der Westbank legal.“ Rostow argumentierte: „Israel ist nicht nur als Besatzungsmacht in der Westbank, weil die Westbank nie weithin als jordanisch anerkannt wurde. Israels Ansprüche auf das Territorium sind mindestens so gut wie die von Jordanien, weil Jordanien das Territorium 19 Jahre lang nach einem Aggressionskrieg hielt, während Israel das Gebiet im Verlauf eines Verteidigungskriegs übernahm.“

David Friedman, US-Botschafter in Israel und selbst ein angesehener Anwalt, war die treibende Kraft dabei die Administration Trump zu drängen Jerusalem als Israels Hauptstadt anzuerkennen und die US-Botschaft nach Jerusalem zu verlegen. Friedman begriff, dass Präsident Trumps Erklärung der Rechtmäßigkeit der jüdischen Siedlungen nicht ausreicht. Sobald Mike Pompeo im Frühjahr 2018 US-Außenminister wurde, versammelte er (wobei Friedman darauf drängte) ein Juristen-Team des Außenministeriums, um die Rechtmäßigkeit der jüdischen Siedlungen in Judäa und Samaria zu untersuchen. 14 Monate lang arbeitete das juristische Team zum juristischen und historischen Hintergrund der Siedlungen und kam zu dem Schluss, dass die jüdischen Siedlungen absolut legal sind. Die gerichtliche Entscheidung der Europäischen Union (EU) die Etikettierung von jenseits der Grünen Linie (jüdische Siedlungen in Judäa und Samaria) hergestellten Produkte zu Ausgrenzung und Boykott aufrecht zu erhalten, veranlasste Pompeo und Friedman die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der jüdischen Siedlungen voranzutreiben. Es scheint so, dass die EU arabischen und iranischen Interessen verpflichtet und vielleicht sogar mit einem Grad Antisemitismus beschmutzt ist.

In seiner Erklärung vor Reportern im Außenministerium sagte Pompeo: „Die Gründung israelischer ziviler Siedlungen ist nicht per se unvereinbar mit dem Völkerrecht.“ Pompeo fügte hinzu, dass die Entscheidung „die Wahrscheinlichkeit einer Friedensregelung im Nahen Osten erhöht.“ Zudem erklärte Pompeo, dass die Administration Trump, wie sie es mit der Anerkennung Jerusalems als israelischer Hauptstadt und Israels Souveränität über die umstrittenen Golanhöhen machte, schlicht „die Realität vor Ort anerkannte“.

Das Außenministerium der Administration Carter gab 1978 die Meinung von sich, dass die israelischen Siedlungen illegal seien. Folgende US-Administrationen beschrieben die Siedlungen als „Hindernis für den Frieden“, aber nicht als illegal. Pompeo seinerseits verwies ausdrücklich auf die Tatsache, dass Präsident Donald Trumps Administration das Herangehen des früheren Präsidenten Barack Obama in der Sache umkehrte; er band seine Haltung an die Formulierung der Administration Reagan aus dem Jahr 1981, dass Siedlungen „nicht illegal“ seien.

Juden haben dieselben Rechte in Judäa und Samaria zu leben wie Araber (viele betrachten sie als Palästinenser) sie haben in Israel zu leben. Vielleicht könnte irgendwann in der Zukunft eine Palästinenserführung aufkommen, die eine Resolution des ein Jahrhundert alten Konflikts mit einem Auge auf die Verbesserung des Lebens ihrer Bevölkerung anstrebt. Derweil tragen die jüdischen Gemeinden in Judäa und Samaria zur Entwicklung der Region bei, während sie bereiten Palästinensern Arbeitsplätze und Möglichkeiten bieten. Da die palästinensische Autonomiebehörde zahlreiche Chancen abgelehnt hat einen funktionierenden Staat zu schaffen, erscheint es so, dass die beste Option für die Palästinenser in der Westbank darin besteht eine Föderation mit dem haschemitischen Königreich Jordanien einzugehen, wo ihre Mitpalästinenser bereits eine Mehrheit stellen.

Die UNO-Resolution 242: Entstehung, Text und Einordnung (5) – Wertung/Einordnung der Resolution

Die Palästinenser, Yassir Arafat und ihren arabischen Unterstützern berufen sich in der Forderung nach einer Lösung des Nahostkonflikts mit dem Rückzug Israels auf die Grenzen von 1967 auf die UN-Resolution 242 und führen sie immer wieder an. Daher hier der Text der Resolution, ihre Einordnung in die geschichtlichen Zusammenhänge und Wertungen.

 

Wertung/Einordnung der Resolution

Eine wichtige, aber oft übersehene Forderung der Resolution 242 ist die Freiheit der Nutzung der internationalen Schifffahrtswege. Von Bedeutung ist sie deshalb, weil Ägyptens Blockade der Straße von Tiran als ein Hauptgrund für den Krieg von 1967 angesehen wurde.

Zusammengefasst ruft die Resolution eindeutig die arabischen Staaten dazu auf, mit Israel Frieden zu schließen. Die Hauptbedingung dieses Friedens ist, dass Israel sich aus 1967 „besetzten Gebieten“ zurückzieht, was bedeutet, dass Israel von einigen, aber nicht notwendigerweise von allen Gebieten abzieht, die es besetzte. Der sowjetische UN-Botschafter hatte genau aus diesem Grund ursprünglich die Formulierung „aus allen Gebieten“ gefordert, war aber später davon abgerückt.

Resolution 242 zielte – gerade auch durch die territorialen Forderungen – auf die Beendigung des arabisch-israelischen Konflikts. Die Rechnung wurde aber ohne die Tatsache gemacht, dass die meisten arabischen Staaten, die sich als mit Israel im Kriegszustand befindlich erklärten und es ablehnten, Israel diplomatisch anzuerkennen (z.B. Saudi Arabien, Irak, Libyen), keinerlei territorialen Disput mit Israel hatten. Diese Staaten machten ihre Beziehungen (zumindest rhetorisch) davon abhängig, dass Israel sich auf die Grenzen vom 4. Juni 1967 zurückzog.

Entgegen allen hier von den Beteiligten angeführten Äußerungen und Auslegungen der Forderungen nach einem „Rückzug aus besetzten Gebieten“ haben die Araber stets darauf bestanden, dass damit ein Rückzug aus ALLEN besetzten Gebieten gemeint war. Das drückt sich auch darin aus, dass deutschsprachige pro-palästinensische Internetseiten unverhohlen in der Übersetzung der Resolution vom „Rückzug aus allen besetzten Gebieten“ oder „Rückzug aus (allen) besetzten Gebieten“ schreiben. Die Frage ist: Sind diese Unterstützer so ahnungslos oder machen sie das gezielt?

Ein Grund für die falsche Interpretation kann die als „französische Variante“ bezeichnete Übersetzung sein. In der französischen Übersetzung ist aufgrund der französischen Grammatik vom „Rückzug aus den Gebieten“ die Rede. Der französische Repräsentant bestand aber darauf, dass die französische mit der englischen Ausgabe identisch sei. Das bedeutet, dass die „französische Variante“ so, wie sie heutzutage von arabischer Seite angeführt wird, nicht gültig ist.

Von besonderem Interesse dürfte auch sein, dass die Palästinenser in der Resolution nicht ein einziges Mal erwähnt sind. Sie sind lediglich im zweiten Satz des zweiten Artikels eingeschlossen, der zu einer „gerechten Lösung des Flüchtlingsproblems“ aufruft. Nirgendwo wird verlangt, dass den Palästinensern irgendwelche politischen Rechte oder Gebiete gegeben werden sollten. Tatsächlich war der Gebrauch des Begriffs „Flüchtlinge“ eine bewusste Anerkennung, dass es zwei Flüchtlingsprobleme gab – ein arabisches UND ein jüdisches, da 1948/49 hunderttausende Juden aus arabischen Ländern fliehen mussten.

Auch die Formulierung „gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems“ bietet keinerlei Anlass, nur Israel zu verpflichten; diese arabische Interpretation kann mit der Resolution nicht begründet werden. Sie bezieht sich höchstens auf die 1948 verabschiedete Resolution 194, die diese Interpretation auch nicht her gibt.

Quellen: (für die gesamte Reihe zur Resolution 242)
*– UNO-Internetseite (http://www.un.org/english/)
*– Mitchell G. Bard: A Complete Idiot’s Guide to Middle East Conflict
*– dtv-Atlas Weltgeschichte
*– Arab-Israel Conflict in Maps (http://www.jajz-ed.org.il/100/maps/index.html)
*– Ex-oriente lux (http://www.ex-oriente-lux.de/nahost.htm)
*– Myths and Facts – A Guide to the Arab-Israeli Conflict (http://www.us-israel.org/jsource/myths/mftoc.html)
*– Hagalil – Chronologie der Geschichte des Staates Israel (http://www.hagalil.com/israel/geschichte/geschichte.htm)
*– IMRA (Independent Media Review and Analysis – http://www.imra.org.il)
*– MEMRI (Middle East Media Research Institute – http://www.memri.org)

Die UNO-Resolution 242: Entstehung, Text und Einordnung (4) – Reaktionen auf die Resolution 242

Die Palästinenser, Yassir Arafat und ihren arabischen Unterstützern berufen sich in der Forderung nach einer Lösung des Nahostkonflikts mit dem Rückzug Israels auf die Grenzen von 1967 auf die UN-Resolution 242 und führen sie immer wieder an. Daher hier der Text der Resolution, ihre Einordnung in die geschichtlichen Zusammenhänge und Wertungen.

 

1. UN-Botschafter und an der Verfassung der Resolution beteiligte Personen:

Schon vor Beginn der Jarring-Mission (dem Sonderbotschafter, der in der Resolution erwähnt wird), bestanden die arabischen Staaten darauf, das der Sicherheitsrats-Beschluss 242 zu einem vollständigen Rückzug der israelischen Truppen von allen im Sechs-Tage-Krieg besetzten Gebiete aufruft. Israel hält die Meinung, dass die Formulierung zum Rückzug in der Resolution nicht als völliger Rückzug gemeint war. Es folgen Stellungnahmen einschließlich Interpretationen verschiedener Delegationen zur Resolution 242:

A. Vereinigtes Königreich

Lord Caradon, Mitverfasser des Entwurfs, der angenommen wurde, erklärte vor der Abstimmung zu Resolution 242 im Sicherheitsrat:

„… Der Resolutionsentwurf ist als ganzes ausgewogen. Ihm etwas hinzuzufügen oder etwas wegzunehmen würde die Ausgewogenheit zerstören, wie auch die weit reichende Übereinstimmung, die wir miteinander erreicht haben. Er muss als Ganzes betrachtet werden, so wie er gemacht wurde. Ich empfehle, dass wir den Punkt erreicht haben, wo die meisten, wenn nicht alle von uns den Resolutionsentwurf, den kompletten Resolutionsentwurf und nichts als den Resolutionsentwurf haben wollen.“ (S/PV 1382, S. 31, vom 22.11.1967)

– Lord Caradon in einem Interview auf Kol Israel im Februar 1973:
Frage: „Die Sache des (bestimmten) Artikels, der auf Französisch vorhanden ist, auf Englisch aber nicht – ist sie wirklich von Bedeutung?“
Antwort: „Die Absichten sind völlig klar; das Prinzip ist in der Präambel festgestellt, die Notwendigkeit eines Rückzugs ist im operativen Abschnitt erklärt. Und dann ist der entscheidende Satz, dem nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird, dass ein Rückzug auf sichere und anerkannte Grenzen erfolgen sollte; und diese Wort sind sehr sorgfältig gewählt: Sie müssen sicher und anerkannt sein. Sie werden nicht sicher sein, so lange sie nicht anerkannt sind. Und deshalb muss man auf eine Vereinbarung hin arbeiten. Das ist wesentlich. Ich würde das, was wir taten, absolut verteidigen. Es stand uns nicht zu, die exakten Grenzen festzulegen. Ich kenne die Grenze von 1967 sehr gut. Es war keine zufrieden stellende Grenze; dort mussten die Truppen 1948 stehen bleiben, wo sie sich gerade in dieser Nacht befanden; das ist keine dauerhafte Grenze…“

– Mr. Michael Stewart, Minister für Auswärtige Angelegenheiten und den Commonwealth in einer Antwort auf eine Frage im Parlament am 17. November 1969:
Frage: „Wie ist die britische Interpretation der Wortwahl der Resolution von 1967? Verstehen die ehrenwerten Herren es so, dass die Israelis sich von allen Gebieten zurückziehen sollten, die sie im letzten Krieg übernommen haben?“
Mr. Stewart: „Nein, Sir. Das ist nicht der in der Resolution benutzte Ausdruck. Die Resolution spricht von sicheren und anerkannten Grenzen. Diese Worte müssen im Zusammenhang der gesamten Erklärung zum Rückzug gelesen werden.“

– Mr. Michael Stewart, Minister für Auswärtige Angelegenheiten und den Commonwealth in einer Antwort auf eine Frage im Parlament am 9. Dezember 1969:
„Wie ich früher schon erklärt habe, gibt es in der wichtigen UN-Sicherheitsrats-Resolution einen Bezug auf zweierlei: den Rückzug aus Gebieten und auf sichere und anerkannte Grenzen. Wie ich dem Haus früher schon mitgeteilt habe glauben wir, dass diese zwei Dinge im Zusammenhang gelesen werden müssen und dass das Auslassen des Wortes ‚alle‘ vor dem Wort ‚Gebiete‘ wohl überlegt ist.“

– Mr. George Brown, 1967 britischer Außenminister, am 19. Januar 1970:
„Ich wurde immer und immer wieder aufgefordert, die Wortwahl klar zu stellen, zu ändern oder zu verbessern, aber ich habe nicht die Absicht das zu tun. Die Formulierung der Resolution war sehr sorgfältig ausgearbeitet und es war schwierig und kompliziert, ihn vom UN-Sicherheitsrat genehmigt zu bekommen.
Ich formulierte die Sicherheitsrats-Resolution. Bevor wir sie dem Rat vorlegten, zeigten wir sie den arabischen Führern. Der Vorschlag sagte ‚Israel wird sich aus Gebieten zurückziehen, die besetzt wurden‘ und nicht ‚aus den Gebieten‘; das bedeutet, dass Israel sich nicht aus allen Gebieten zurückziehen wird.“ (The Jerusalem Post, 23.01.1970).

B. Vereinigte Staaten von Amerika

– Mr. Arthur Goldberg, US-Repräsentant, im Sicherheitsrat über den Verlauf der Diskussion, die der Verabschiedung der Resolution 242 voran ging:
„Einen Rückzug ohne sichere und anerkannte Grenzen anzustreben… würde genauso fruchtlos sein, wie sichere und anerkannte Grenzen ohne einen Rückzug anzustreben. Geschichtlich hat es niemals sichere oder anerkannte Grenzen in der Region gegeben. Weder die Waffenstillstandslinien von 1949 noch die von 1967 haben diese Darstellung beantwortet… Über solche Grenzen muss man sich noch einigen. Eine Vereinbarung in diesem Punkt ist absolut notwendig für einen gerechten und dauerhaften Frieden, genauso wie ein Rückzug…“ (S/PV.1377, S. 37 vom 15.11.1967)

Dieser Arthur J. Goldberg, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, schrieb am 26. Juni 1980 weiterhin bezüglich der israelischen Verpflichtungen aus Resolution 242:
„Die bemerkenswerten Auslassungen sind die Wörter ‚den‘ und ‚alle‘. Die Bedeutung dieser Auslassung ist lebenswichtig für ein richtiges Verständnis der Resolution 242. Im Endeffekt ist es so, dass die Resolution den totalen israelischen Rückzug weder verlangt noch verhindert. Es überweist stattdessen das Ausmaß und den Zeitpunkt jeden Rückzugs aus der Westbank und dem Gazastreifen zur Verhandlung an die Konfliktparteien.“

– Präsident Lyndon Johnson am 10. September 1968:
„Wir haben nicht darüber zu befinden, wo andere Nationen die Linien zwischen sich ziehen sollten, die ihnen die größte Sicherheit bieten. Es ist trotzdem klar, dass eine Rückkehr zur Lage vom 4. Juni 1967 keinen Frieden bringen wird. Es muss sichere und es muss anerkannte Grenzen geben. Über einige dieser Grenzen müssen sich die beteiligten Nachbarn einig werden.“

– Mr. Joseph Sisco, stellvertretender Außenminister, am 12. July 1970 (NBC „Meet the Press“):
„Diese Resolution sagt nicht ‚Rückzug zu den Grenzen vor dem 5. Juni‘. Die Resolution sagt, dass die Parteien verhandeln müssen, um Verständigung über die so genannten sicheren und anerkannten Grenzen zu erreichen. Mit anderen Worten: die Frage der endgültigen Grenzen ist eine Sache der Verhandlungen zwischen den Parteien.“

– Eugene V. Rostov, Professor für Recht und öffentliche Angelegenheiten an der Yale University, der 1967 US-Staatssekretär im Außenministerium war:
a) „… Paragraph 1 (i) der Resolution fordert den Rückzug israelischer Streitkräfte ‚von im letzten Krieg besetzten Gebieten‘ und nicht ‚von den im letzten Krieg besetzten Gebieten‘. Wiederholte Versuche, diesen Satz durch die Hinzufügung des Wortes ‚den‘ zu ergänzen, scheiterten im Sicherheitsrat. Daher ist es nicht legal möglich zu erklären, die Bestimmung verlange von Israel den Rückzug aus allen Gebieten, die jetzt nach den Waffenstillstandsresolutionen bis zu den Demarkationslinien des Waffenstillstands besetzt sind.“ (American Journal of International Law, Band 64, September 1970, S. 69)
b) „Die von Paragraph 3 der Resolution geforderte Vereinbarung – so sagte der Sicherheitsrat – sollte ‚sichere und anerkannte Grenzen‘ zwischen Israel und seinen Nachbarn festlegen, ‚ohne die Androhung der Anwendung von Gewalt‘, die die Waffenstillstandslinien von 1949 wie auch die Waffenstillstandslinien vom Juni 1967 ersetzen. Die israelischen Streitkräfte sollten sich auf Linien zurückziehen, die Teil einer umfassenden Vereinbarung zu allen in der Resolution erwähnten Fragen und in einem Zustand des Friedens sind.“ (American Journal of International Law, Band 64, September 1970, S. 68)

C. UdSSR

– Herr Wasily Kusnetzow sagte in Diskussionen, die der Verabschiedung der Resolution 242 voraus gingen:
„… Was bedeuten Ausdrücke wie ‚sichere und anerkannte Grenzen‘? Welche Grenzen sind das? Sicher, anerkannt – von wem, wozu? Wer wird beurteilen, wie sicher sie sind? Wer muss sie anerkennen? … es gibt sicher einigen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen, die Israel das Recht vorbehalten neue Grenzen zu ziehen und seine Streitkräfte nur so weit zurückzuziehen, die es als geeignet ansieht.“ (S/PV. 1373, S. 112 vom 9.11.1967)

D. Brasilien

– Herr Geraldo de Carvalho Silos, brasilianischer Repräsentant in seiner Rede im Sicherheitsrat nach der Verabschiedung der Resolution 242:
„Wir behalten dauerhaft im Gedächtnis, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden im Nahen Osten sich notwendigerweise auf sichere, dauerhafte Grenzen gründet, die von den Nachbarstaaten frei und durch Verhandlungen vereinbart werden.“ (S/PV. 1382, S. 66, 22.11.1967)

2. Arabische Reaktionen

A: Arabische Liga:

Die arabischen Führer beschlossen im August 1967 (also noch vor der Resolution 242) auf einer Konferenz in Khartoum:

Könige und Präsidenten haben den vereinten Bemühungen auf internationalen und diplomatischen Ebenen die Folgen der Aggression auszulöschen und den Abzug der Aggressoren-Streitkräften Israels von arabischem Land unter den Bedingungen, denen sich die arabischen Staaten verpflichtet haben: NEIN zum Frieden mit Israel, NEIN zu Verhandlungen mit Israel, NEIN zur Anerkennung Israels sowie die Pflege der Rechte des Palästinensischen Volks in seiner Nation.

Die Formulierung der drei NEIN führt das „palästinensische Volk“ auf – aber der Krieg von 1967 wurde von Seiten der Araber nicht zur Einrichtung eines palästinensischen Staates geführt, sondern zur Einverleibung des israelischen Staatsgebietes durch Syrien, Jordanien und Ägypten.

B: PLO

In einer Erklärung an die UN-Generalversammlung lehnte die PLO am 15. Oktober 1968 die Resolution ab und sagte: „Die Umsetzung der besagten Resolution wird zum Verlust jeglicher Hoffnung auf die Errichtung von Frieden und Sicherheit in Palästina und dem Nahen Osten führen.“
Warum? Weil die Araber – nach einer erneuten Niederlage im Krieg – trotzdem nicht bereit waren, von ihrem Ziel der Vernichtung Israels abzugehen. Unter „Frieden und Sicherheit“ verstanden die Araber vor allem, dass der jüdische Staat ausgelöscht sein musste!

Die UNO-Resolution 242: Entstehung, Text und Einordnung (3) – Der Text der Resolution

Die Palästinenser, Yassir Arafat und ihren arabischen Unterstützern berufen sich in der Forderung nach einer Lösung des Nahostkonflikts mit dem Rückzug Israels auf die Grenzen von 1967 auf die UN-Resolution 242 und führen sie immer wieder an. Daher hier der Text der Resolution, ihre Einordnung in die geschichtlichen Zusammenhänge und Wertungen.

 

Die Resolution 242

Die wichtigste und heute am häufigsten angeführte Resolution in Folge des 6-Tage-Krieges ist die Resolution 242 vom 22. November 1967; sie sollte besonders betrachtet werden, vor allem, weil die arabische Seite sie heute entstellt für ihre Zwecke anführt (was sie eigentlich von Anfang an versucht hat).

Der Resolutionsentwurf wurde vom Vereinigten Königreich in der 1379. Sitzung des Sicherheitsrats am 16. November 1967 eingebracht. In den nachfolgenden Treffen wurde sporadisch – ohne besondere Betonung linguistischer Probleme – die Bedeutung der hier zu bedenkenden Wortwahl erwähnt. In der Frage der Übereinstimmung bestand der französische Repräsentant explizit darauf, dass der französische Text „identisch“ mit dem englischen Text sei. Der israelische Repräsentant griff am Ende der Debatte ein und erklärte, dass er seiner Regierung nichts außer dem englischen Originaltext des Resolutionsentwurfs übermitteln würde, der vom Orignial-Verfasser am 16. November eingebracht wurde. Von einer Quelle außerhalb ist bekannt, dass die Verfasser alle Versuche, Wörter wie ‚“alle“ oder „die“ in den englischen Text der Resolution widerstanden und es wird nicht übersehen werden, dass, als das Wort „alle“ irrtümlicherweise in die spanische Übersetzung des Entwurfs kam, es später entfernt wurde.

Resolution des Sicherheitsrats Nr. 242 (1967)
vom 22. November 1967

Der Sicherheitsrat,

als Ausdruck seiner fortgesetzten Besorgnis über die ernste Lage im Nahen Osten,
unter Betonung der Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorien durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden zu arbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann,
unter weiterer Betonung, dass alle Mitgliedsstaaten mit ihrer Annahme der Charta der Vereinten Nationen eine Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

  1. bekräftigt, dass die Erfüllung der Grundsätze der Charta die Einrichtung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
    (i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die im jüngsten Konflikt besetzt wurden;
    (ii) Beendigung aller Behauptungen oder Formen des Kriegszustands sowie der Beachtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und ihres Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen, frei von Bedrohungen oder Gewaltakten zu leben;
  2. bekräftigt weiterhin die Notwendigkeit
    (a) die Freiheit der Schifffahrt auf internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;
    (b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems zu erreichen;
    (c) die territoriale Unantastbarkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die die Einrichtung von entmilitarisierten Zonen einschließen;
  3. fordert den Generalsekretär auf, dienen Sonderbeauftragten zu benennen, der sich in den Nahen Osten begibt, um Kontakt mit den betroffenen Staaten aufzunehmen und zu halten, um eine Vereinbarung zu fördern und Bemühungen um eine friedliche und anerkannte Lösung in Übereinstimmung mit den Regelungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;
  4. fordert den Generalsekretär auf, dem Sicherheitsrat über die Fortschritte der Bemühungen des Sonderbeauftragten so bald wie möglich zu berichten.
    In der 1382. Sitzung einstimmig beschlossen.