Israel laut IStGH: Schuldig bis das Gegenteil erwiesen ist

Elder of Ziyon, 21. Mai 2024

Avraham Shalev hält im Kohelet Forum einen sehr guten Punkt fest:

Seit Ankläger Khan sich wieder ins Getümmel gestürzt hat, hat er verschiedenen Stellungahmen abgegeben, die darauf hindeuten, dass er vor hat die Beweislast den Israelis aufzubürden; sie sollen ihre Unschuld gegenüber allen Vorwürfen demonstrieren. Im Gespräch in Kairo am 30. Oktober 2023 behauptete Khan, es liege in der Verantwortung Israels – das, wie er weiß, die Zuständigkeit des Gerichts nicht anerkennt, zu

„demonstrieren jeder Angriff, jeder Angriff, der Auswirkungen auf unschuldige Zivilisten oder geschützte Objekte hat, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Gewohnheiten des Krieges durchgeführt werden müssen, in Übereinstimmung mit dem Recht für bewaffnete Konflikte. Sie müssen die angemessene Anwendung der Prinzipien der Unterscheidung, der Vorsorge und der Verhältnismäßigkeit demonstrieren. Und ich will da sehr deutlich sein, damit es keine Missverständnisse gibt: jedes Wohngebäude, jede Schule, jedes Krankenhaus, jede Kirche, jede Moschee – diese Orte sind geschützt, außer der Schutzstatus ist verloren gegangen. Und ich will genauso deutlich sagen, dass die Beweislast zum Verlust des Schutzstatus bei dem Liegt, der mit dem fraglichen Gewehr, dem Flugkörper oder der Rakete schießt.“

Khans Stellungnahme impliziert, dass Israel schuldig ist, bis die Unschuld bewiesen wird. Es widerspricht dem Prinzip vollkommen, dass Entscheidungen von Militärbefehlshabern auf Grundlage der (oft beschränkten) Informationen bewertet werden, die diesen zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen. Wegen der schwierigen Umstände und intensiven Drucks („Nebel des Kriegs“) zögern Gerichte weltweit im Nachhinein die von Befehlshabern getroffenen Entscheidungen infrage zu stellen.“

In derselben Rede hielt Khan fest, Israel habe „militärische Generalanwälte und ein System, das das humanitäre Menschenrecht eingehalten wird. Sie haben Anwälte, die bei Zielentscheidungen beraten.“ Da Khan zugibt, dass die israelische Armee eingebaute Mechanismen hat um Zivilisten zu schützen, ist unklar, warum Khan Israel böswillige Absicht bis zum Beweis der Unschuld zuschreibt. Khan hat für keinen anderen Konflikt einen solchen Standard gefordert.

Genau so ist es. Der Standard der Feststellung der Verhältnismäßigkeit, auszuarbeiten, ob ein Angriff die erwartete Menge an Kollateralschaden rechtfertigen würde, lautet, ob ein „vernünftiger Militärbefehlshaber“ angesichts der ihm oder ihr zur Verfügung stehenden Informationen zu diesem Zeitpunkt (nicht im Nachhinein) tun würde. Dieser Standard wurde ursprünglich vom Internationalen Straftribunal für das frühere Jugoslawien festgehalte und ist von so unterschiedlichen Quellen wie Israels Oberstem Gerichtshof und Human Rights Watch als normatives Recht genutzt worden.

Das Prinzip der Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Objekten ist ähnlich. Dazu schrieb ich 2014:

Letztlich ist es Sache des Kommandeurs die Art der konkreten, im Fluss befindlichen Situation zu bestimmen. Alles hängt davon seiner oder ihrer Absicht ab – nicht vom Urteil anderer Beobachter und nicht davon, dass man im Nachhinein bessere Informationen findet. So sagen Rüdiger Wolfrum und Dieter Fleck im Handbuch für humanitäres Völkerrecht: „Die Voraussetzung für einen schweren Bruch (des humanitären Völkerrechts) ist Absicht; der Angriff muss sich vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung oder einzelne Zivilisten richten und die Absicht muss physische Folgen erfassen.“

Für die Feststellung, dass der Befehlshaber ein Kriegsverbrechen begangen hat, liegt die Latte ziemlich hoch. Der Kommentar des IKRK zu Artikel 85 des Zusatzprotokolls besagt:

Der Beschuldigte muss bewusst und mit Absicht gehandelt haben, d.h. er muss sich der Tat und ihrer Folgen bewusst gewesen sein und sie gewollt haben („strafbare Absicht“ oder „vorsätzliche Bosheit“); das umfasst die Konzepte der „rechtswidrigen Absicht“ und „Rücksichtslosigkeit“…

Solange die IDF nicht gewollt Zivilisten angreift und der lokale Befehlshaber für jedes Ziel einen aufgrund der zu diesem Zeitpunkt besten verfügbaren Informationen basierenden militärischen Zweck hat, gibt es keinen Verstoß gegen das Prinzip der Unterscheidung.

Das Verfahren beim IStGH stellt diese bekannten Rechtskonzepte auf den Kopf. Von Israel wird angenommen, dass es Zivilsten ins Ziel nimmt, außer es wird das Gegenteil bewiesen; von ihm wird angenommen, dass ihm zivile Opfer egal sind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Es wird als schuldig vermutet und muss seine Unschuld beweisen, es wird ein weit höherer Rechtsstandard bei ihm angelegt als irgendwo sonst.

Man kann bei der Hamas boshafte Absicht unterstellen und den Wunsch Zivilisten anzugreifen. Sie gibt das zu (ironischerweise indem sie behauptete, jeder israelische Mann, Frau und Kind sei ein militärisches Ziel). Niemand kann in der Verwüstung des Nova-Musikfestivals umhergehen und etwas anderes denken.

Aber sogar Khan gibt zu: „Israel hat ein professionelles und gut ausgebildetes Militär. Sie haben, das weiß ich, Militär-Generalanwälte und ein System, das darauf abzielt sicherzustellen, dass das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird.“ Aber statt das als Grund für die Annahme zu nutzen, dass Israels Armee sich selbst reguliert, um sich ans Völkerrecht zu halten, benutzt er Israels Professionalität als Bürde, die es verpflichtet zu beweisen, dass jeder einzelne der tausende Angriffe sich an dieselbe Politik hält – etwas, zu dem keine Armee jemals verpflichtet wurde.

Der Schlussfolgerung ist nur schwer zu entkommen, dass er nach Gründen sucht Israel für schuldig zu befinden. Wenn Israel beweist, dass seine militärischen Entscheidungen in 99,9% der Fälle korrekt waren, werden die verbleibenden 0,1% ausreichen den Premierminister und den Verteidigungsminister zu verurteilen.

Aufgrund seiner eigenen Worte zeigt Khan, dass der IStGH sich in ein Scheingericht verwandelt hat.

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