Ein britischer Gewerkschafts-Vorläufer des Labour-Antisemitismus

Manfred Gerstenfeld interviewt Ronnie Fraser (direkt vom Autor)

Die letzten drei Jahre haben viele antisemitische Skandale in der britischen Labour Party ans Tageslicht gebracht. Meine wiederholten Erfahrungen mit Antisemitismus in der University College Union (UCU) in früheren Jahren können als eine Art Vorläufer für den Hass betrachtet werden, der heute regelmäßig in der Öffentlichkeit zu finden ist.

Ronnie Fraser ist Direktor der Academic Friends of Israel – ein Freiwilligen-Posten – die sich gegen den akademischen Boykott Israels und Antisemitismus auf dem Campus einsetzt. Seine Doktorarbeit konzentrierte sich auf die Haltung der britischen Trade Union Movement (TUC, Gewerkschaftsbewegung) gegenüber Israel während der Jahre 1945-1982.

Nach neun Jahren des Einstehens für Israel innerhalb der UCU hatte ich das Gefühl ich hätte den Punkt erreicht, an dem es kein Zurück mehr gibt. Ich war einer der wenigen pro-israelischen Aktivisten, die es in der UCU noch gab und der einzige, der am Kongress 2011 teilnahm. Mir war allmählich klar geworden, dass die Gewerkschaft institutionell antisemitisch war. Damals begriffen das nur wenige. Als ich auf der UCU-Konferenz sprach, erkannte ich aus den Reaktionen der anderen Delegierten, dass ich mich auf Feindgebiet befand.

Ich sprach mit dem Anwalt Anthony Julius über meine Optionen. Er ist bekannt für seine Rolle bei der Verteidigung der amerikanischen Wissenschaftlerin Deborah Lipstadt 1996 bis 2000 gegen die Verleumdungsklage des Holocaust-Leugners David Irving. Er sagte, ich könnte Klage gegen die UCU auf Grundlage des Equality Act von 2010 einreichen.

Julius fügte an, dass er sich freuen würde mich pro bono zu vertreten. Er schlug vor eine Erklärung zu beantragen, dass das Verhalten der UCU für Juden nicht akzeptabel sei und die Klage bei einem Arbeitsgericht einzureichen. Das würde meine Bedenken wegen der Kosten zerstreuen, weil ein Arbeitsgericht selten Kosten stellt und wenn, dann nur unter außergewöhnlichen Umständen.

Die Alternative zu juristischem Vorgehen war die Gewerkschaft zu verlassen. Diesen Kurs hatten viele andere jüdische Mitglieder eingeschlagen. Ich hatte in der Vergangenheit ebenfalls überlegt auszutreten. Aber mein Glaube, dass man die Dinge nur aus dem Inneren heraus ändern kann, hatte gewonnen. Ich nahm daher Julius‘ großzügiges Angebot an.

Mein Verfahren gegen die UCU wegen des Vorwurfs von „institutionellem Antisemitismus“ ging ein Jahr später, im November 2012 vor Gericht.

Meine Klage erklärte, dass ich ein orthodoxer Jude mit starker Verbundenheit zu Israel bin und dass die Gewerkschaft mich schikaniert hatte, indem sie ungewolltes Verhalten bezüglich meiner jüdischen Identität – einem geschützten Charakteristikum – betrieb, deren Zweck und Folge meine Würde verletzt hatte und weiter verletzt und ein für mich einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes und beleidigendes Umfeld geschaffen hatte.

Meine Klage legte dar, wie die antizionistischen und antijüdischen Aktivitäten der UCU auf institutionellem Antisemitismus hinauslaufen. Sie zeichnete auch meine Opposition zu ihrem antiisraelischen Verhalten seit 2002 auf, als ich die Academic Friends of Israel gegründet hatte. Zur Unterstützung meiner Klage fanden wir 34 Zeugen, zu denen aktuelle und ehemalige Gewerkschaftsmitglieder gehörten, Juden wie Nichtjuden, Akademiker, Antisemitismus-Experten, Gewerkschaftsaktivisten, jüdische Gemeindeleiter und Parlamentsabgeordnete. Zusätzlich reichten wir achttausend unterstützende Dokumente als Beweise ein.

Meine Anzeigen verwiesen auf die jährlichen, ausschließlich gegen Israel gerichteten Boykott-Beschlüsse, die Durchführung dieser Debatten, die Schikanen und der Antisemitismus, die gegenüber den Aktivisten auf der E-Mail-Liste stattgefunden hatten, das Versäumnis der UCU sich mit den Leuten auseinanderzusetzen, die Bedenken aufbrachten und das Versagen sich mit den Austritten jüdischer Mitglieder aus der Gewerkschaft zu beschäftigen sowie ihrer Weigerung sich mit dem Antisemitismus-Sonderrepräsentanten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu treffen, dass die UCU den bekannten südafrikanischen Antisemiten Bongani Masuku zu Gast hatte und die Ablehnung der „Antisemitismus-Arbeitsdefinition“ der EUMC.

Das Gericht verhandelte im November 2012über meine Klage, das Verfahren dauerte zwanzig Tage. Anthony White, der Anwalt der UCU nahm zehn Tage lang 29 meiner 34 Zeugen ins Kreuzverhör. Ich wurde von White insgesamt zehn Stunden lang über drei Tage ins Kreuzverhör genommen, eine verletzende Erfahrung. Sein Hauptpunkt, den er mit seinen Fragen an mich anzubringen versuchte, war, dass es bei meiner Beschwerde nicht um Mobbing ging, sondern um politische Diskussion, die unter akademischer Freiheit erlaubt ist.

Julius, meinem Anwalt, wurden nur drei Tage gegeben, um fünf meiner UCU-Zeugen zu befragen. An einem Punkt während meines Kreuzverhörs sagte ich dem Gericht: Dieser Fall dreht sich nicht um Israel-Palästina. Es geht um mich. Es geht um Mitjuden. Wir sind hinausgetrieben worden. Wir sind gedemütigt worden. Es war uns gegenüber abscheulich und unerbittlich. … Ich musste weiter Schmerz und Erniedrigung ertragen, weil meine Eltern Holocaust-Flüchtlinge waren und meine Großeltern als Ergebnis der Vernichtung von Juden durch die Nazis und infolge von Antisemitismus starben.

Das war meine Art „Nie wieder“ zu sagen. Ich will nicht, dass meine vier Kinder, meine neun Enkelkinder erleiden müssen, was sie erlitten… Das ist meine Motivation dazu weiterhin alles zu ertragen, die Art, wie die Gewerkschaft mit mir umgegangen ist. Ich will nicht, dass ihnen das passiert.

Das Gericht sagte in seinem 45 Seiten langen Urteil, dass es „fast den gesamten Fall als offenkundig keine Anerkennung verdienend“ betrachtet; es beschrieb einige der Beanstandungen als „offensichtlich aussichtslos“, „eindeutig unbegründet“ und „ohne jeglichen Wert“. Das Gericht beschrieb das „gewaltige Ausmaß“ der zwanzig Tage Anhörung und 23 Bände an Beweisen als „traurige Geschichte“, die „deutlich übertrieben und unverhältnismäßig“ sei und fügte hinzu, die UCU hätte nicht in die Lage gebracht werden sollen die Ausgaben für die Verteidigung aufbringen zu müssen“.

Das Gericht beschuldigte mich und meinen Anwalt darüber hinaus eines „unzulässigen Versuchs ein politisches Ziel mit juristischen Mitteln erreichen zu wollen“ und dass „es sehr traurig ist, wenn Manöver dieser Art jemals wiederholt werden würden“. Uns wurde eine „Besorgnis erregende Missachtung von Pluralismus, Toleranz und freier Meinungsäußerung“ vorgeworfen, „Prinzipien, die die Gerichte und Strafkammern aufmerksam schützen und schützen müssen“.

Das Gericht wies die damals weltweit am weitesten verbreitete Antisemitismus-Definition zurück, die der EUMC. Diese Definition ist seitdem durch die fast identische der Internationalen Holocaust-Gedenkallianz (IHRA) ersetzt worden. Letztere ist inzwischen von der britischen Regierung – aber nicht von der UCU – für die lokale Verwendung angenommen worden.

Fraser schließt: Im Rückblick befindet sich die Entscheidung des Gerichts völlig jenseits der Politik der aktuellen britischen Regierung. Darüber hinaus ist heute klar, dass die Einstellungen der UCU-Führung in vielen Punkten dem skandalösen Verhalten derer gleicht, die heute in der Labour Party an der Macht sind.